1705/A XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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Antrag

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Lopatka

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Das Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 entfällt in der Z 4 die Wortfolge „und Frauen“; in der Z 7 wird das Wort „Gesundheit“ durch die Wortfolge „Gesundheit und Frauen“ ersetzt.

2. Dem § 17b wird folgender Abs. 27 angefügt:

„(27) Für das Inkrafttreten der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2016 neu gefassten Bestimmungen und für den Übergang zur neuen Rechtslage gelten die §§ 16 und 17 sowie die folgenden Bestimmungen:

        1. § 1 Abs. 1 Z 4 und 7 sowie die Abschnitte D und G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2016 treten mit xx.xxxx 2016 in Kraft.

        2. § 16 Z 6 ist bezüglich der aus dem Bundesministerium für Bildung und Frauen in das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übernommenen Bediensteten anzuwenden.“

3. In der Überschrift zu Abschnitt D des Teiles 2 der Anlage zu § 2 entfällt die Wortfolge „und Frauen“.

4. In Abschnitt D des Teiles 2 der Anlage zu § 2 entfallen die Z 5 bis 7.

5. In der Überschrift zu Abschnitt G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird das Wort „Gesundheit“ durch die Wortfolge „Gesundheit und Frauen“ ersetzt.

6. Dem Abschnitt G des Teiles 2 der Anlage zu § 2 werden folgende Z 7 bis 9 angefügt:

      „7. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.

        8. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.

        9. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.

 


Begründung

Die aktuelle Umbildung der Bundesregierung gibt Anlass zu den im Antrag vorgesehenen Änderungen im Bereich des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung zweier Bundesministerien. Im konkreten sollen die Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik vom Bildungsministerium in das Gesundheitsministerium überführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss