1709/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „DNA-Fingerabdruck“

 

Mittlerweile vergeht fast kein Tag mehr ohne neuerliche Meldungen in den Medien von Vergewaltigungen junger Frauen durch Asylwerber oder Schlägereien an öffentlichen Plätzen, in die wiederum Asylwerber involviert sind. Das subjektive Sicherheitsgefühl der österreichischen Bevölkerung ist im Sinken. Viele Österreicher und Österreicherinnen fühlen sich vom Staat alleine gelassen bzw. haben den Eindruck, ihre Ängste und Befürchtungen werden nicht ernst genommen. Auch der Anstieg der Zahl der Personen, welche eine Waffenbesitzkarte beantragt oder sich einen Pfefferspray zugelegt haben, lässt darauf schließen, dass sich die Österreicher und Österreicherinnen nicht mehr sicher fühlen und sich darauf vorbereiten, sich im Notfall verteidigen zu müssen.

 

Gerade Vergewaltigungen hinterlassen bei den Betroffenen nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern schwere psychische Verletzungen, die nicht wiedergutzumachen sind. Die Täter gehören auf das Härteste bestraft. Es müssen präventive Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung gesetzt werden, was aufgrund des hohen Anteils ausländischer Täter für schärfere Kontrollen bei der Einreise nach Österreich spricht. Jeder männliche Asylwerber ab 14 Jahren soll schon an der Grenze einen DNA-Fingerabdruck abgeben. Dieses Vorgehen hätte abschreckende Wirkung und würde in weiterer Folge im Falle eines Verbrechens auch dazu dienen, die jeweiligen Täter rasch und vor allem präzise ermitteln zu können.

 

Die momentane Schwierigkeit im Bereich der „klassischen“ Fingerabdruckabnahme bei Asylwerbern besteht u.a. darin, dass Personen, die bereits abgeschoben wurden, sich z.B. die Fingerkuppen verätzen oder mit einem Messer ritzen und dadurch die Fingerabdrücke nicht mehr mit vorhandenen Daten verglichen werden können und die Person nicht identifiziert werden kann. Dies ist im Fall eines DNA-Fingerabdrucks nicht möglich, die Person bleibt identifizierbar.

 

In Österreich gibt es seit Oktober 1997 eine zentrale DNA-Datenbank, in der genetische Fingerabdrücke von Straftätern (ab Einbruchsdelikten bis hin zu Mord) gespeichert werden. Durch die Abgabe eines DNA-Fingerabdrucks ist es möglich, eine Person eindeutiger festzustellen als bei einem „klassischen“ Fingerabdruck, jedoch ist es aufgrund dieser DNA-Analyse nicht möglich, auf Krankheiten, Krankheitsdispositionen, Erbleiden, Infektionen, Persönlichkeitsmerkmale wie Aussehen, Intelligenz, sexuelle oder sonstige Neigungen der Person Rückschlüsse zu ziehen, da sie ausschließlich nicht-codierte Bereiche typisiert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abnahme von DNA-Fingerabdrücken an der Grenze bei der Einreise nach Österreich von allen männlichen Asylwerbern ab 14 Jahren vorsieht.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten

vorgeschlagen.