1712/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend alarmierende Investitionsschwäche erfordert dringendes Gegensteuern!

 

Die österreichische Wirtschaft befindet sich in einer extrem Besorgnis erregenden Lage. Seit 2010 ist die Nettoinvestitionsquote in Prozent des BIP von 10 Prozent auf 5 Prozent gesunken. Die Bruttoanlageinvestitionen liegen immer noch um 1,9 % unter dem Vorkrisenniveau von 2008. Und auch das Investitionsvolumen soll bestenfalls 2016 wieder das Niveau von 2008 erreichen.

„Bei den Investitionen müssen wir von acht verlorenen Jahren sprechen.“, so die Präsidenten der Wirtschaftskammer in einer entsprechenden Stellungnahme im April dieses Jahres.

 

Die anhaltende Investitionsschwäche in Österreich stellt zudem auch nach Ansicht vieler Experten eine zunehmende Bedrohung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft dar. „Wir sind drauf und dran, noch tiefer in die Investitionskrise hineinzuschlittern“, so die drei WK-Präsidenten.

Ein weiteres Zuwarten wäre angesichts der seit Jahren stagnierenden Konjunktur und nach wie vor steigenden Arbeitslosigkeit fatal - dies umso mehr, als Österreichs Investitionsquote entgegen dem Trend in der EU und in Deutschland nach wie vor rückläufig ist.

 

Nachstehende Investitionsanreize sind daher dringend auf den Weg zu bringen:

 

1) Einführung einer vorzeitigen Abschreibung für Abnutzung: Für neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter soll im ersten Jahr eine vorzeitige Abschreibung von 50 Prozent genutzt werden können. Das wäre ein rasch wirksamer Investitionsanreiz für Unternehmen, der obendrein einfach administrierbar ist.

 

2) Einführung eines Beteiligungsfreibetrages für private Investoren in Höhe von 100.000 Euro, wobei innerhalb von fünf Jahren jährlich je 20.000 Euro steuerlich absetzbar sein sollen. Damit könnte die Eigenkapitalausstattung von KMU verbessert werden und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung alternativer Finanzierungsformen geleistet werden

 

3) Die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) und insbesondere die zusätzlichen Möglichkeiten durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sollen stärker genutzt werden, insbesondere für Sanierungsvorhaben.

 

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen, die allesamt budgetär machbar sind, kann ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der Investitionsschwäche geleistet werden. Rasches Handeln ist notwendig, damit den acht verlorenen Jahren bei den Investitionen nicht weitere folgen.

 

Die dargelegten Maßnahmen sind notwendige Schritte zu einer Verbesserung des Investitionsklimas und damit wird einen Beitrag zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung geleistet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Umsetzung nachstehender Forderungen die entsprechenden Maßnahmen zu setzen bzw. dem Nationalrat entsprechende Regierungsvorlagen zuzuleiten:

 

 

1)    Einführung einer vorzeitigen Abschreibung für Abnutzung: Für neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter soll im ersten Jahr eine vorzeitige Abschreibung von 50 Prozent genutzt werden können.

 

2)    Einführung eines Beteiligungsfreibetrages für private Investoren in Höhe von 100.000 Euro, wobei innerhalb von fünf Jahren jährlich je 20.000 Euro steuerlich absetzbar sein sollen.

 

3)    Die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) und insbesondere die zusätzlichen Möglichkeiten durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sollen stärker genutzt werden, insbesondere für Sanierungsvorhaben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie beantragt.