1713/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend den Schutz unseres Wassers

 

 

Angesichts der nach wie vor geheim geführten Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, dem „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP), besteht berechtigte Sorge um den Schutz unseres österreichischen Wassers.

 

Ein vom europäischen Dachverband der Gewerkschaften veröffentlichtes „Leak“ beweist - allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz -, dass die Wasserversorgung sehr wohl Bestandteil der TTIP-Verhandlungsmasse ist. Laut diesem Positionspapier könnten „öffentliche Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene“ sowohl von einem „öffentlichen Monopol“ als auch „exklusiv von einem privaten Dienstleister erbracht werden“. Damit würde internationalen Spekulanten und Konzernen Tür und Tor auf den Zugriff des österreichischen Wassers geöffnet.

 

Der Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge gehört zu den ureigenen und damit hoheitlichen Aufgaben der Gemeinden. Dieser darf nicht zum Spielball von wirtschaftlichen Interessen werden, da ansonsten eine massive Gefahr für die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum besteht.

 

Experten-Prognosen zufolge wird der weltweite Wasserbedarf bis 2025 um 40 Prozent steigen. Bei den sich europaweit abzeichnenden Wasserengpässen und weltweiten Verteilungskämpfen um Wasserressourcen steht es außer Diskussion, dass Österreichs reicher Wasserschatz sowie die Wasserrechte im Sinne des Generationenvertrages nachhaltig und uneingeschränkt gegen Privatisierungs- und Liberalisierungs- bestrebungen geschützt werden müssen. Wasser als die wichtigste unserer Lebensgrundlagen und Garant unserer Souveränität darf nicht internationalen Profitinteressen geopfert werden und muss in öffentlicher Hand bleiben.

 

Es ist wichtig, Position zu beziehen und den politischen Weg einzuschlagen, dass - gerade wenn es um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geht (wie etwa Müllentsorgung, Wasser und Energieversorgung) - nicht das Argument des billigsten Angebotes im Vordergrund steht. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu leistbaren Preisen muss Priorität haben.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die verfassungsrechtlich sicherstellt, dass das Eigentum an und der Betrieb von Wasserversorgungsanlagen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie ausgegliederten Rechtsträgern, die sich in deren Eigentum befinden, vorbehalten ist. Die Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 bleiben diesbezüglich unberührt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.