1715/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

betreffend Transparenz der Finanzen der Österreichischen
Hochschüler_innenschaft

Die österreichischen Studierenden finanzieren mit ihren Pflichtbeiträgen die Österreichische Hochschüler_innenschaft. Dennoch besteht für sie keinerlei Möglichkeit sich über die gewissenhafte Nutzung ihrer Beiträge zu informieren, da das Kontrollrecht ausschließlich den Mandataren der Österreichischen Hochschüler_innenschaft vorbehalten ist.

Standard ist bereits, dass gemäß Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz §40 (4) Jahresvoranschlag und Jahresabschluss samt Prüfbericht mindestens zwei Wochen vor Genehmigung zur öffentlichen Einsicht in den Räumen der jeweiligen Österreichischen Hochschüler_innenschaft aufliegen und auch das Datum dieser Einsicht auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden müssen.

Im Sinne vorbildlicher und erweiterter Transparenz sollte den Studierenden jedoch deutlich mehr Einblick gewährt werden. Studierende sollen die Möglichkeit bekommen, Einblick in alle Finanzen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft, sowie in Rücklagen, Beteiligungen oder Stiftungen zu erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, eine Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz vorzulegen, das verpflichtende erweiterte Einsichtnahme für Studierende in die Finanzen der Hochschülerschaft vorsieht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.