1718/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Einheitliche Zugangsregelungen für alle Studierenden"

 

 

Derzeit gibt es fünf Formen von Zugangsbeschränkungen an den österreichischen Universitäten und Hochschulen. Die bestehenden Zugangsregeln gelten nur für einzelne Studien und sind bis 2021 befristet. Die Zugangsregelungen wurden bereits einmal verlängert und zwar, weil sie zu einer klaren Verbesserung der Betreuungsverhältnisse an den Universitäten geführt haben. Außerdem hat die Evaluierung 2015 ergeben, dass sich die Studierenden in den Fächern mit Zugangsbeschränkung gewissenhafter mit ihrem Studium auseinandersetzen, wodurch die Abbruchsrate sinke.

 

Insgesamt stellt sich die Situation hinsichtlich der Zugangsregelungen an österreichischen Universitäten allerdings sehr heterogen und ohne sichtbare Systematik dar. Es wäre daher an der Zeit, die Zugangsregelungen auf alle tertiären Einrichtungen auszuweiten. Diese, wie die Erfahrung uns gelehrt hat, sind nämlich kein Verhinderungsgrund, sondern motivieren die Studierenden und verbessern die Betreuungsverhältnisse.

 

Eine Ausweitung der Zugangsregelungen würde bisherige formale Hürden ersetzen und dadurch auch Personen ohne formale Zugangsberechtigung ein Studium ermöglichen. So besteht dann eine Möglichkeit für Menschen ein Studium zu absolvieren, die sich ihr Können und Wissen auf eigene Faust oder durch die Lebens- und Berufserfahrung angeeignet haben.

 

Mit einer einheitlichen Zugangsregelung wird allen Weiterbildungswilligen ermöglicht, durch positive Absolvierung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens die Berechtigung zum Studium zu erwerben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der geeignet ist, ein einheitliches Zugangsverfahren für alle tertiären Bildungseinrichtungen in Österreich zu etablieren."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.