1720/A XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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Antrag

der Abgeordneten Niko Alm, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 102/2014, wird wie folgt geändert:

 

Artikel 60 Abs 3 lautet wie folgt:

 

"Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist."

Begründung

 

Als Bundespräsident wählbar ist gem Art 60 Abs 3 B-VG, wer zum Nationalrat wählbar ist und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Diese unsachliche Differenzierung stellt eine Altersdiskriminierung dar.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.