1720/A XXV. GP
Eingebracht am 19.05.2016
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Antrag
der Abgeordneten Niko Alm, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 102/2014, wird wie folgt geändert:
Artikel 60 Abs 3 lautet wie folgt:
"Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist."
Als Bundespräsident wählbar ist gem Art 60 Abs 3 B-VG, wer zum Nationalrat wählbar ist und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Diese unsachliche Differenzierung stellt eine Altersdiskriminierung dar.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.