1722/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kollegin und Kollegen

betreffend Abschieberegime ohne Militärtransportmaschinen

In einer Aussendung der APA vom 10. Februar 2016 wird der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zitiert, dass es „binnen Monatsfrist“ zu Abschiebungen von Flüchtlingen mit Militärtransportmaschinen des Typs C-130 „Hercules“ des österreichischen Bundesheeres kommen soll. Diese Aussage wurde durch den Minister zum damaligen Zeitpunkt getätigt, ohne im Vorfeld die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Kosteneffizienz sowie den tatsächlichen Bedarf zu prüfen.

Das Österreichische Bundesheer besitzt drei flugfähige C-130 „Hercules“ (Kennzeichen: 8T-CA, 8T-CB, 8T-CC) sowie eine Maschine (8T-CZ), die als Ersatzteillager und Ausbildungsgerät für das Bodenpersonal dient. Die drei aktiven Maschinen wurden zwischen 1967 und 1968 gebaut. Das Alter der Maschinen ist insofern relevant, als dass neuere Varianten generell kosteneffizienter zu betreiben sind.

Die Außerlandesbringungen sind nicht nur in quantitativer Hinsicht zu beurteilen. 2015 gab es 8.365 Außerlandesbringungen, davon 3.278 zwangsweise und 5.087 freiwillige. Im Vergleich zu 2014 ist das eine Steigerung um 40 Prozent. Bei diesen zwangsweisen Ausreisen entfallen laut Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 1.900 auf Abschiebungen und 1.378 auf Dublin-Überstellungen. Dabei handelt es sich um Verbringungen von asylsuchenden Personen in jenen Unionsstaat, in dem sie die EU erstmals betreten haben. Ein Bedarf für einen Lufttransport ist dadurch nicht in allen Fällen gegeben. Hier sind Außerlandesbringungen auf den Landweg anzustreben. 2015 wurden 32 Charter-Rückführungen per Flugzeug und Bus in acht Destinationen durchgeführt. Damit erfolgte jeden 12. Tag im Jahr eine Charter-Rückführung.

Bis 2019 sollen mindestens 50.000 Außerlandesbringungen erreicht werden. Das sind in den nächsten vier Jahren pro Jahr rund 12.500 (rund 50 Prozent mehr als derzeit). Selbst bei einer Verdoppelung zur gegenwärtigen Lage wäre durchschnittlich nur alle sechs Tage ein Flug notwendig. Basierend auf dieser Grundlage kann dieser Bedarf durch zivile Kapazitäten abgedeckt werden. Es besteht weder derzeit noch in Zukunft am zivilen Chartermarkt ein Mangel an ziviler Transportkapazität. Daher besteht weder ein Bedarf noch die Notwendigkeit, die militärische Transportkapazität des Bundesheeres für die sogenannte Außerlandesbringung zu verwenden.

Ein weiteres Argument des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport ist der Kostenfaktor. Eine der Aussagen: Rückführungen mit C-130 „Hercules“ sind „wesentlich billiger“ als mit Linien- oder Chartermaschinen. Weiters: Derzeit stünden 800 Flugstunden der C-130 „Hercules“ am Plan, man könne - abgesehen vom Treibstoff - ohne Mehrkosten auf 1.200 Flugstunden aufstocken. Die Kosten für die Außerlandesbringungen auf dem Luftweg (Linien- oder Chartermaschinen) betrugen für das Jahr 2015 (Jänner bis August) 945.947,54 Euro. Diese Kosten beinhalten die Flugkosten für die abzuschiebenden bzw. zu überstellenden Personen, die Begleitbeamten (Eskorten) sowie Steuern und Gebühren. Die durchschnittlichen Rückführungskosten können auf Grund unterschiedlichster angeflogener Destinationen nicht global festgelegt werden. Die Durchschnittsberechnung der 15 Topdestinationen, zu denen Indien ebenso wie der Kosovo zählen, ergibt Kosten von etwa 520 Euro pro Rückführung. Demgegenüber stehen geschätzt rund 11.600 Euro pro Flugstunde einer C-130 „Hercules“.

Die europäische Grenzschutzagentur Frontex übernimmt bei Sammelrückführungen aus mehreren Mitgliedsstaaten die Koordination und in den meisten Fällen die Finanzierung. Frontex wird aus dem EU-Budget finanziert. Außerlandesbringungen kommen daher den einzelnen Mitgliedsstaaten deutlich günstiger als selbstorganisiert auf nationaler Ebene. Österreichs Beitrag zu Frontex für 2014 kann mit 1,6 Mio. € angegeben werden. Frontex listet im „Archive of Operations“ für 2015 in der Kategorie „Return“ 64 Flüge auf, darunter 56 mit vollem Bericht. Österreich war an 20 dieser Flüge (23,81 Prozent) beteiligt: zwölf Mal als „Organising Member State“, acht Mal als „Participating Country“. Österreich zählt damit zu einem der intensivsten Nutzer dieser „Dienstleistung“.

Ab Oktober 2016 werden die drei C-130 „Hercules“ nacheinander für die Dauer von jeweils sechs Monate zur Wartung nach Großbritannien verlegt. Damit stehen nur mehr zwei C-130 „Hercules“ zur Verfügung. Wartungsbedingt ist auch zwischendurch nur ein Klarstand von einer Maschine zu erwarten. Alle 250 Flugstunden ist ein sogenanntes „Wartungsereignis“ vorgesehen, nach 62,5 Flugstunden erfolgt eine kleine Inspektion, ansonsten Sichtkontrollen.

Die C-130 „Hercules“ dient in erster Linie zum Transport von Personal und Versorgungsgütern, vor allem im Rahmen von Auslandseinsätzen des Bundesheeres. Die bereits mehrmals unter Beweis gestellte Fähigkeit rascher Rückführungen verletzter oder erkrankter Soldatinnen und Soldaten trägt zur allgemeinen Einsatzfähigkeit und Moral von im Ausland eingesetzten Truppen bei. Darüber hinaus wurden auch bereits Zivilpersonen aus Krisengebieten evakuiert. Eine durchgehende Verfügbarkeit für den Rücktransport von verletzten Soldaten mit dem Sanitätsversorgungsmodul (C-130 MEDEVAC-Modul) kann ebenfalls nicht mehr sichergestellt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 „Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, keine Militärtransportmaschinen des Typs C-130 "Hercules" für die Außerlandesbringung von Flüchtlingen zu verwenden.“



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.