1724/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kickl, Mag. Darmann, Dr. W. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Entscheidung des Amtsarztes bei behaupteter Minderjährigkeit im Asylverfahren

 

Am 08.05.2016 war der Homepage des Kurier zu entnehmen:

Die Alterslüge kommt den Staat teuer. Angeblich minderjährige Flüchtlinge wurden nach medizinischen Tests für volljährig erklärt.

Syrer, Nigerianer oder Afghanen, die sich als Minderjährige ausgeben aber schon Mitte 30 und teils auch älter sind: Die Alterslüge von Flüchtlingen ist für die Polizei und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu einem massiven (finanziellen) Problem geworden. Bei etwa 2200 unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern hatte die Behörde im vergangenen Jahr den begründbaren Verdacht, dass sie älter sind. In etwa der Hälfte der drauf folgenden medizinischen Tests konnte dies auch bestätigt werden. Ganz abgesehen vom bürokratischen Aufwand haben diese Altersfeststellungen alleine 2015 mehr als zwei Millionen Euro Kosten verursacht.

 

"Es ist teilweise absurd. Uns sitzen gestandene Männer mit Vollbart und grau melierten Haaren gegenüber, die behaupten, 17 Jahre alt zu sein", schildert ein Polizeibeamter aus Traiskirchen, der aus Angst vor disziplinären Konsequenzen anonym bleiben möchte. Anscheinend hoffen die Flüchtlinge, in den Genuss einer bevorzugten Behandlung zu kommen, wenn sie als unbegleitete Minderjährige Asyl beantragen – beispielsweise was das Nachholen ihrer Familien, eine raschere Unterbringung in Österreich oder Rechtshilfe bei der Erstaufnahme betrifft.

Selbst wenn der Schwindel ganz offensichtlich ist, darf die Polizei in der Erstaufnahmestelle nicht darauf reagieren und die Person als volljährigen Flüchtling einstufen.()

 

Die Kosten pro medizinischem Gutachten für die Altersfeststellung belaufen sich im Schnitt auf knapp über 1000 Euro. Laut der Polizei in der Erstaufnahmestelle könnte man sich viele dieser teuren Untersuchungen ersparen, wenn man die gesetzliche Regelung dafür schaffen würde. "Wir hatten Flüchtlinge, wo sich heraus gestellt hat, dass der angeblich Minderjährige 35 Jahre oder älter war. Da muss doch ein Mehr-Augen-Prinzip oder die Entscheidung eines Amtsarztes ausreichen?", so ein ermittelnder Beamter.

 

Die Polizei in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen hat die Angelegenheit jedenfalls schon bei verschiedenen Entscheidungsträgern im Innenministerium oder beim verantwortlichen Landesrat in NÖ, Maurice Androsch, deponiert. Dennoch ist derzeit keine andere Regelung angedacht. (…)

 

Grundsätzlich sollte gelten, wer mit einer Alterslüge ins Asylverfahren startet, hat das Recht auf Asyl verwirkt!

Ein Paradigmenwechsel in der Alterseinstufung von Asylwerbern ist unbedingt erforderlich. Die Zahl der volljährigen Asylwerber, die behaupten, sie seien minderjährig und es aber nicht sind, steigt. Für den bürokratischen Aufwand und das Altersgutachten muss derzeit der Steuerzahler aufkommen. Bei berechtigtem Zweifel am angegebenen Alter muss bereits bei der Erstaufnahme der Amtsarzt eine Entscheidung treffen können. Bestreitet der Asylwerber das Ergebnis, muss er die Kosten für die weiteren Untersuchungen tragen. Kann die Entscheidung nicht vom Amtsarzt getroffen werden, sind medizinische Untersuchungen durchzuführen. Unbegleitete minderjährige Asylwerber genießen eine bevorzugte Behandlung, das wissen die Migranten auch. Volljährige, die sich als Minderjährige ausgeben, missbrauchen das Recht auf Asyl und die Österreicher müssen bisher dafür auch noch zahlen.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz und BFA-Verfahrensgesetz vorzulegen, der

·        im Zulassungsverfahren die Möglichkeit zur Entscheidung des Amtsarztes über eine von Asylwerbern behauptete Minderjährigkeit,

·        bei Bestreiten des Ergebnisses die Kostentragung durch den Asylwerber für weitere Untersuchungen und

·        bei der Weigerung des Asylwerbers zur Mitwirkung (zum Beispiel Röntgen) von einer Volljährigkeit des Asylwerbers auszugehen ist,

beinhaltet.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.