1725/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einschreiten gegen die Laufzeitverlängerung des AKW Krško

 

Krško (deutsch Gurkfeld) beheimatet zirka 27.500 Menschen, liegt an der Save und gehörte bis zum Jahr 1918 der historischen Region Untersteiermark an. Weit über die Grenzen Sloweniens hinaus erlangte der Ort mit dem Bau eines Atomkraftwerks Bekanntheit, welches im Jahr 1981 in Betrieb genommen wurde. Ursprünglich wurde der Kernreaktor für eine 40-jährige Betriebsdauer ausgelegt. Inzwischen besteht eine Betriebserlaubnis seitens der slowenischen Behörden bis zum Jahr 2043, dies würde einem durchgehenden Betrieb von 62 Jahren entsprechen. Heute deckt das Kraftwerk ca. 40 % des slowenischen und ca. 15 % des kroatischen Strombedarfs ab.

 

Das AKW Krško hat das höchste Erdbebenrisiko von allen europäischen Atomkraftwerken. Es liegt im Nahebereich der seismischen Bruchlinie zwischen der adriatischen und pannonisch-alpinen Platte – eine Gegend mit einer hohen Anzahl an aktiven geologischen Störungen. Das letzte Erbeben in Krško hatte eine Stärke von 4,1 und ereignete sich am 26. April 2016 – dem 30. Jahrestag des Supergaues von Tschernobyl.

 

Krško liegt bloß 70 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Wie es um die Sicherheitsvorkehrungen und Auswirkungen auf Österreich im Falle des Auftritts eines starken Erdbebens bestellt ist, ist völlig unklar. Die einzige zuverlässige Antwort auf diese Gefahr kann – vor allem in Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung – nur ein vollständiger Verzicht auf die Nutzung von Atomenergie zur Energieerzeugung sein.  

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, sich auf bilateraler und EU-Ebene gegen die Laufzeitverlängerung des AKW Krško auszusprechen und alle politischen, diplomatischen und rechtlichen Möglichkeiten gegen die Laufzeitverlängerung zu ergreifen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.