1728/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.05.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder – jedes Kind muss gleich viel wert sein

 

Das Kinderbetreuungsgeld wird nur für das jüngste Kind gewährt. Wird in der Zeit des Bezuges ein weiteres Kind geboren, endet der Anspruch für das ältere Kind am Tag vor der Geburt des jüngeren Kindes. Das Kinderbetreuungsgeld ist für das Neugeborene neu zu beantragen und wird dann für dieses ausbezahlt.[1]

 

Bei Mehrlingsgeburten werden in jeder Pauschalvariante nur 50 Prozent des Grundbetrages für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind ausbezahlt. Wird nach einer Mehrlingsgeburt ein weiteres Kind geboren, wird der Mehrlingszuschlag beim Kinderbetreuungsgeld weitergezahlt. Bei dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist jedoch kein Mehrlingszuschlag vorgesehen.

 

Die derzeitige Geburtenrate in Österreich liegt bei 1,44 Kindern pro Frau. Das ist insbesondere auf familienpolitisch unzureichende Bedingungen zurückzuführen, welche Frauen davon abhalten, in einem bestimmten Lebensabschnitt mehrere Kinder hintereinander zu bekommen. Aus diesem Grund ist es von Seiten der Politik erforderlich, Maßnahmen zu setzen.

Eine Möglichkeit dazu ist das Kinderbetreuungsgeld zu erhöhen und zwar in der Form, die einen tatsächlichen Anreiz bietet, sich für mehr Kinder zu entscheiden. Es wäre für Familien von Vorteil, wenn das Kinderbetreuungsgeld pro Kind ausbezahlt würde. So könnten sich auch ärmere Familien mehrere Kinder leisten und jedes Kind wäre gleich viel wert. Das Kinderbetreuungsgeld, wie es derzeit geregelt ist, animiert die Mütter, ein zweites Kind erst nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes des ersten Kindes zu bekommen. Für diese Frauen bedeutet das aber auch, dem Arbeitsprozess länger fernzubleiben und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Zwei und mehr kleine Kinder zu erziehen bedeutet auch wesentlich mehr Arbeit, welche durch ein Kinderbetreuungsgeld pro Kind mehr als gerechtfertigt ist. Benachteiligt werden auch Zwillinge (bzw. Mehrlinge) und dieser Umstand widerspricht klar jedem Regierungsziel, nämlich die Geburtenrate in Österreich zu steigern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, das Kinderbetreuungsgeld pro Kind auszubezahlen und zwar unabhängig vom Alter anderer Kinder und unabhängig davon, ob es sich um Zwillinge/Mehrlinge handelt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.

 

 



[1] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080604.html