1736/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.06.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Änderungen bei der Absetzbarkeit von Spenden“

 

Die - aufgrund des Steuerreform-Gesetz 2015/2016 - geplante automatische Weitergabe von Spenderdaten an die Finanz ist keine Vereinfachung, sondern nach der vorgesehenen Kontoöffnung ein weiterer Eingriff des Staates in Privatangelegenheiten der Bürger.

 

Spenden sollen künftig im Zuge des Jahresausgleichs automatisch von der Finanz berücksichtigt werden. Allerdings hat die Finanz dann auch auf Knopfdruck eine genaue Übersicht, was wofür gespendet wurde - ob der Spender will oder nicht. Zudem wird die nötige Erfassung der Personendaten wohl zu einem Rückgang von Spenden an die NGOs führen, wovon u.a. auch Spendenorganisationen wie Licht ins Dunkel oder Nachbar in Not betroffen sein werden.

 

Laut einem Brief der Volksanwaltschaft vom 15.4.2016 sind auch bei der Volksanwaltschaft mehrere Beschwerden im Zusammenhang mit der Neuregelung der Absetzbarkeit von Spenden durch das Steuerreform-Gesetz 2015/2016 eingelangt.

 

Die Volksanwaltschaft schreibt Folgendes:

 

„Kritisiert wird einerseits – auf Seiten der Spenderinnen und Spender – dass den begünstigten Organisationen nun neben Vor- und Zuname auch das Geburtsdatum bekannt gegeben werden muss, um weiterhin die Spende als Sonderausgabe in der Veranlagung berücksichtigt zu haben. Dies stelle einen Schritt näher hin zum „Gläsernen Menschen“ dar, der nicht erwünscht ist und der dazu führen werde, dass in Hinkunft weniger gespendet wird.

 

Die begünstigten Organisationen hingegen befürchten erhöhte Verwaltungskosten im Ausmaß von rund 30 Millionen Euro, ein Betrag, der durch die gesetzliche Neuregelung den Spendenzwecken entzogen wird.

 

Bislang konnten die Spenderinnen und Spender Zuwendungen an begünstigte Organisationen in ihren Veranlagungen steuerlich als Sonderausgaben selbst geltend machen. Die begünstigten Organisationen hatten auf Wunsch Spendenbestätigungen auszustellen.

 

Nunmehr – seit dem Steuerreform-Gesetz 2015/2016 – sind die oben erwähnten Identifikationsdaten der begünstigten Organisation bekannt zu geben. Diese hat sodann das „vbPK SA“, das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben, eine vielstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, der jeweiligen spendenden Person zu ermitteln und zusammen mit der Höhe der einzelnen Spende an die Finanzverwaltung zu melden.

Unterlaufen der begünstigten Organisation bei der Übermittlung Fehler oder unterbleibt eine Übermittlung überhaupt, muss sich die Spenderin oder der Spender selbst bei der begünstigten Organisation um die Fehlerkorrektur bemühen. Welche Organisation welche Spende „gemeldet“ hat, ist für den einzelnen Steuerpflichtigen nur über FinanzOnline ersichtlich. Ein korrigierter Fehler soll in weiterer Folge dann auch zu einem korrigierten Einkommensteuerbescheid führen, der unter Umständen allerdings nur im Rechtsmittelweg zu erreichen ist.

Verfügt die Spenderin oder der Spender aber über keinen Zugang zu FinanzOnline und wird  in der, in Hinblick automatisch durchgeführten, Arbeitnehmerveranlagung nur ein geringerer Spendenbetrag als tatsächlich geleistet, als Sonderausgabe von der Finanzverwaltung anerkannt, muss die Spenderin oder der Spender zum Zweck der Fehlerkorrektur jede einzelne Organisation, an die sie oder er gespendet hat, kontaktieren. Gelingt dies nicht, ist auch hier der Rechtsweg zu beschreiten.

 

Diese Regelung erscheint auch der Volksanwaltschaft als fehleranfällig, unzweckmäßig und – außer für die Finanzverwaltung, und das ist nicht sicher, - mit hohem Recherche- und Arbeitsaufwand verbunden. Die in den Erläuternden Bemerkungen zum Entwurf des Steuerreform-Gesetzes 2015/2016 dargestellte Vereinfachung und Entlastung findet zumindest auf Seiten der Steuerpflichtigen und der begünstigten Organisation nicht statt.“

 

Wir wollen keinen gläsernen Bürger, keinen gläsernen Spender. Wir wollen einen transparenten Staat, der die Privatsphäre der Bürger akzeptiert und schützt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch den die Änderungen aufgrund des Steuerreformgesetzes 2015/2016 hinsichtlich der Absetzbarkeit von Spenden wieder aufgehoben werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.