1737/A XXV. GP

Eingebracht am 15.06.2016
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Antrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 41/2016, wird wie folgt geändert:

 

Artikel 147 Abs. 3 lautet wie folgt:

 

"Der Präsident, der Vizepräsident sowie die übrigen Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien abgeschlossen haben und über eine zehnjährige juristische Berufserfahrung verfügen, für die die Vollendung dieser Studien vorgeschrieben ist. Vor der Bestellung haben sie sich einem Hearing zu stellen."


Begründung

 

Die Bewerber_innen für ein Amt eines Mitgliedes oder Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, die gemäß Art. 147 Abs. 2 B-VG vom Nationalrat oder vom Bundesrat zu bestellen sind, stellen sich zur Zeit einem Hearing; dies allerdings nur aufgrund der Tatsache, dass es jeweils zu einem Beschluss der Präsidialen diesbezüglich kommt - gesetzlich ist ein verpflichtendes Hearing keineswegs vorgesehen. Für die Mitglieder und Ersatzmitglieder, die die Bundesregierung bestellt, worunter sich auch der Präsident und der Vizepräsident befindet, ist ein Hearing nicht zwingend vorgeschrieben. Um in beiden Fällen Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, soll durch eine Änderung des B-VG die Verpflichtung zur Durchführung eines Hearings festgehalten werden.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste
Lesung dem Verfassungsausschuss  zuzuweisen.