1742/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Abgeordneter

betreffend Regelung des Arbeitsmarkts gemäß Beschluss der Arbeiterkammer Burgenland vom 20.Mai 2016

 

Die 5. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland hat mit den Stimmen der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter(FSG), der Freiheitlichen Arbeitnehmer(FA) und der Alternativen und Grünen Gewerkschafter(AUGE/UG) am 20.Mai 2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland fordert von der Bundesregierung:

·        Auf EU-Ebene aktiv zu werden, damit der Zugang zum Arbeitsmarkt in einer Grenzregion wie dem Burgenland wieder geregelt erfolgt. Wir brauchen eine Rückkehr zu den Regelungen während der Übergangsfristen(2004-2011) vor der völligen Arbeitsmarktöffnung.

·        Nationale und regionale Regierungen müssen eine höhere Durchsetzungsmöglichkeit bei arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Ausnahmeregelungen haben.

·        EU-Rat, EU-Parlament, EU-Kommission und EuGH müssen regionale arbeitsmarktpolitische Bedürfnisse akzeptieren. Zugangsregelungen in schwierigen Phasen müssen realpolitisch leichter möglich werden.

·        Die österreichische Bundesregierung muss im EU-Rat Druck aufbauen, damit die Verhandlungen zur Entsenderichtlinie auf EU-Ebene nicht abgeschlossen werden, solange die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht berücksichtigt sind. Die Entsenderichtline darf kein Schlupfloch für Lohn- und Sozialdumping sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Maßnahmenpaket gemäß der in der Arbeiterkammer Burgenland am 20.Mai 2016 durch Sozialdemokraten, Freiheitliche und Grüne gefassten Beschlusslage zur Regelung des Arbeitsmarktes, umfasst.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.