1750/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Materialien

Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes für behinderte Kinder und Jugendliche

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Heimaufenthaltsgesetz gilt in allen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen. Dieser Rechtsschutz gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, wenn sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind.

Das entspricht weder den bestehenden menschen- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen (B-VG, PersFrG, B-VG Kinderrecht) noch den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben (Grundrechtecharta, UN-BRK, UN-KRK, EMRK, usw.)
Auch Kinder und Jugendliche mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen werden in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und unterliegen dort – mit dem Ziel des Schutzes der Eigen- oder Fremdgefährdung – Freiheitsbeschränkungen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt jedoch nicht, unter welchen Voraussetzungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen an Kindern und Jugendlichen zulässig sind.

Die Volksanwaltschaft hat diese Gesetzeslücke bereits in mehreren Jahresberichten thematisiert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,  in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Familien und Jugend  dem Nationalrat einen Novellierungsentwurf des Heimaufenthaltsgesetzes zuzuleiten. In den Geltungsbereich des Gesetzes sollen auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die  in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, aufgenommen werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss  vorgeschlagen.