1754/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Befreiung der Ein-Eltern-Haushalte von der Rezeptgebühr

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

AlleinerzieherInnen in Österreich sind besonders stark von Armut betroffen. Rund 40 Prozent der Ein-Eltern-Familien sind in Österreich armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Fast 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.

 

Viele alleinerziehende Mütter befinden sich in einem andauernden Existenzkampf, der sich nicht nur auf die Beschaffung von Waren des täglichen Bedarfs beschränkt. Auch andere Bereiche, wie die medizinische Versorgung, sind betroffen.

 

Für AlleinerzieherInnen ist es derzeit möglich, um Befreiung der Rezeptgebühr „aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit“ anzusuchen. Der Bedarf wird von der Behörde mittels Einkommensnachweis und Haushaltseinkommen ermittelt. Es sind jene Ein-Personen-Haushalte bezugsberechtigt, deren monatliches Netto-Einkommen nicht 882,78 Euro übersteigt. Jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht den Richtwert um 136,2 Euro.

 

Diese Richtsätze liegen zusammengenommen (1019 Euro) deutlich unter der jährlich von der Statistik Austria ermittelten Armutsgefährdungsschwelle von 1296 Euro (14 x jährlich) für Ein-Personen-Haushalte mit Kind. Die aktuelle Regelung nach Richtsätzen ist demnach nicht das geeignete Mittel, um AlleinerzieherInnen vor Armut zu schützen. Es bedarf einer Regelung, die die Gruppe der AlleinerzieherInnen grundsätzlich von der Rezeptgebühr befreit.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die die Gruppe der Alleinerziehenden generell von der Rezeptgebühr befreit. Die Mehrkosten dieser Reform sind der Sozialversicherung aus Mitteln des Bundesbudgets zu refundieren.“  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.