1756/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Register für freiheitsbeschränkende Maßnahmen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2015 zum Themenbereich „Präventive Menschrechtskontrolle“ werden im Kapitel „Krankenhäuser und Psychiatrien“ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 30 Krankenanstalten, darunter 19 psychiatrische und 11 somatische Kliniken/Abteilungen.

 

Das CPT (European Committee for the Prevention of Torture) hat in ihrem Bericht an die Bundesregierung (2015) für den Bereich der Psychiatrie mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung auch der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) für unerlässlich erachtet, die aber bis dato weitgehend nicht aufgegriffen wurden.

So werden etwa fixierte PatientInnen nicht kontinuierlich durch Sitzwachen des medizinischen Personals überwacht und begleitet. Auch die fortgesetzte Praxis der Betreuung von PatientInnen in Gangbetten und die Sichtbarkeit von Fixierungsmitteln durch Dritte stellt eine inakzeptable Praxis dar.  

Die Volksanwaltschaft weist in ihrem Bericht darauf hin, dass das CPT in ihrem Bericht an die Bundesregierung – nach 2009 – erneut betont habe, dass ein Zentralregister zur Erfassung freiheitsbeschränkender Maßnahmen Voraussetzung und Bestandteil einer effektiven und systematischen Präventionsstrategie zur Reduktion von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sei.

 

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft haben im Zuge ihrer Besuche festgestellt, dass ein solches Zentralregister im Unterbringungsgesetz (UbG) fehlt und in den Krankenanstalten weitgehend noch nicht eingerichtet wurde. Daher regt die Volksanwaltschaft an, die Krankenanstalten bei „weiterem Stillstand“ zur Einrichtung eines entsprechenden Registers in angemessener Frist zu verpflichten.

 

Ein Zentralregister sollte nach den Vorgaben des CPT eingerichtet und im Unterbringungsgesetz geregelt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Datenschutz eingehalten und die Daten anonymisiert und nicht rückerfassbar verzeichnet werden. In diesem Register sollten auch Aufzeichnungen über alle medikamentösen Freiheitsbeschränkungen enthalten sein.

 

Einen ähnlich lautenden Entschließungsantrag haben die Grünen bereits am 12. Juni 2014 eingebracht. Dieser Antrag wurde aber im Gesundheitsausschuss am 26. Juni 2014 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und Neos abgelehnt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und den Bundesländern die notwendigen legistischen Schritte für ein Zentralregister zur Erfassung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen inklusive Aufzeichnungen über medikamentöse Freiheitsbeschränkungen einzuleiten und in Folge dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf zuzuleiten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.