1757/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Versorgung

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2015 zum Themenbereich „Präventive Menschrechtskontrolle“ werden im Kapitel „Krankenhäuser und Psychiatrien“ eine Reihe von Missständen beschrieben. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten im Berichtsjahr 30 Krankenanstalten, darunter 19 psychiatrische und 11 somatische Kliniken/Abteilungen.

 

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft zeigten u.a. häufig Mängel im Bereich der Ausstattung und Ausbildung, der Hospitalisierung hochbetagter PatientInnen und insbesondere der Anwendung von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. In der Vergangenheit wurde in den Berichten der Volksanwaltschaft auch die Bausubstanz oder räumlich beengten Verhältnisse auf psychiatrischen Abteilungen kritisiert, die zusätzlichen Stress bedingen und krisenhafte Zuspitzungen von Situationen sowie auffälliges und aggressives Verhalten begünstigen.

 

In Österreich gibt es bisher keine ÖNORMEN in Bezug auf Mindestanforderungen für die architektonische Ausgestaltung von offen oder geschlossen geführten Unterbringungsbereichen und auch keine Empfehlungen zur suizidpräventiven Gestaltung stationärer psychiatrischer Einrichtungen, die zumindest bei zukünftigen Um- und Neubauten zu berücksichtigen wären. Angesichts der intensiven Forschungstätigkeit zu Fragen des therapeutischen Umfeldes psychiatrischer Abteilungen im Ausland regte die Volksanwaltschaft an, auch in Österreich evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung zu erarbeiten.

 

Einen ähnlich lautenden Entschließungsantrag haben die Grünen bereits am 12. Juni 2014 eingebracht. Dieser Antrag wurde aber im Gesundheitsausschuss am 26. Juni 2014 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Neos abgelehnt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Krankenanstaltenträgern evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.