1759/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Lugar, Schenk, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Wahl des Rechnungshofpräsidenten durch das Volk“

 

 

Der rot-schwarze Postenschacher in Form eines gemeinsamen Regierungsantrages im Hauptausschuss des Nationalrates im Zusammenhang mit der Erstattung eines Vorschlages für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofes gem. Art 122 Abs. 4 B-VG hat gezeigt, dass der beschworene neue Stil der Bundesregierung nur wenige Tage angehalten hat. Unter Negierung der Erkenntnisse des öffentlichen Hearings hat man sich allein von Gründen der koalitionären Machtsicherung bei der Auswahl des zukünftigen Rechnungshofpräsidenten leiten lassen.

Ein solches Vorgehen ist aus mehrfacher Hinsicht bedenklich und zukünftig gesetzlich zu unterbinden. Hervorzuheben ist insbesondere die Wichtigkeit der Kontrollfunktion, die der Rechnungshof als Kontrollorgan des Nationalrates wahrnimmt. Wenn nun, wie dies faktisch passiert ist, die Bundesregierung selber ihren Kontrolleur bestellen kann, werden das Prinzip der Gewaltenteilung und das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle ausgehöhlt.

Es braucht in Österreich eine völlig weisungsfreie und parteipolitisch unabhängige Institution als Kontrollorgan. Der Rechnungshofpräsident ist Vertreter der Bürger und Steuerzahler und muss daher wie der Bundespräsident vom Volk gewählt werden.

Im Übrigen ist eine weitere Aufwertung des Rechnungshofes dringend nötig. Neben einer Ausweitung der Prüfungskompetenz sowie einer Mittelaufstockung muss der Rechnungshof mit Exekutivrechten wie etwa die Wettbewerbsbehörde ausgestattet werden. Damit könnte der Rechnungshof beispielsweise auch unangekündigte Hausdurchsuchungen durchführen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Direktwahl des Rechnungshofpräsidenten analog zur Wahl des Bundespräsidenten vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung zum Verfassungsausschuss ersucht.