1767/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Bernhard Themessl, MMMag. Dr. Axel Kassegger,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bürokratieabbau jetzt!

 

Die Kritik vieler Unternehmer, die im engen Korsett der heimischen Bürokratie zu ersticken drohen, wird immer größer. In der Praxis untaugliche und teure Gesetze, langwierige Verfahren, zahllose Berichtspflichten und zusätzlich rigide Kontrollen durch bestimmte Behörden kosten Zeit, Geld und Nerven. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe können mit der gestiegenen Bürokratielast bei gleichzeitig steigendem Steuerdruck und noch mehr Ansprüchen an die Wirtschaft kaum mehr umgehen.

 

Daher ist ein umfassender und österreichweiter Aktions- und Stufenplan zum Abbau der Überlast an Bürokratie unbedingt notwendig.

 

1.  Die Bundesregierung muss ihre Versprechen erfüllen: Antibürokratiepaket per Gesetz und sofort!

 

Die zügige Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen bürokratischen Entlastungen muss sofort und ohne Ausflüchte verwirklicht werden. Sämtliche im Regierungsprogramm enthaltene Maßnahmen zur Entbürokratisierung sollen nach dem Vorbild des Abgabenänderungsgesetzes in einem „Bürokratieabbau-Gesetz 2016“ zusammengefasst und dem Parlament zur Verhandlung und Beschlussfassung übermittelt werden, da nur so eine umfassende Umsetzung zu gewährleisten ist.

 

Beispielhaft werden ua aus dem Regierungsprogramm folgende Maßnahmen angeführt:

 

·     Erleichterung bei Arbeitsaufzeichnungen: Ausweitung des Entfall der Aufzeichnung von Ruhepausen, Ausweitung der Möglichkeit von Saldenaufzeichnung, weitere Erleichterung z.B. bei fixer Arbeitszeiteinteilung

·     Erleichterung der Lohnverrechnung durch zB Pauschalierungen

·     Nutzung eines zeitgemäßen Mediums (Ediktsdatei), sowie Streichung der Veröffentlichungspflicht in einer „im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung“ in § 365a Gewerbeordnung (GewO)

·     Weitreichende Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke (z.B. verkehrsstatistisch relevante Daten der ASFINAG, Arbeitszeitdaten des Hauptverbandes der SV-Träger).

·     „One in – one out“-Regelung: für jedes neue Gesetz oder jede neue Verordnung wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder eine bestehende Verordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen.

·     Veröffentlichungspflichten: Es werden alle Veröffentlichungsverpflichtungen von Unternehmen, insbesondere auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, durchforstet.

·     Verpflichtende Prüfung bei der Erlassung neuer Verordnungen, ob eine Befristung sinnvoll erscheint.

·      Durchforstung der Genehmigungspflichten (zB Betriebsanlagen, Photovoltaik) Beschleunigung von Verwaltungsabläufen (zB Erweiterung der Verfahrenskonzentration als OneStopShop für Betriebsanlagen, Reduktion der Einreichunterlagen, gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings nach einheitlichen Kriterien, Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen), Orientierung an Best-Practice-Beispielen in Österreich.

·      Ausbau von E-Government

·      Erweiterung von Pauschalierungen

·      Beratung statt Strafe – Grundsatz: Strafen als letztes Mittel im Verwaltungshandeln, Toleranzschwellen werden vorgesehen, Kontrollen erfolgen in angemessener Form.

·      EU-Projekte entbürokratisieren (Vereinheitlichung Prüfmaßstäbe, Vermeidung des doppelten Nachweises, umfassende Anerkennung der elektronischen Rechnung)

 

2.  Kontrolldruck senken – Schluss mit der „Drangsalierung“ der Leistungsträger des Landes!

 

Die komplizierte Evaluierungspflicht psychischer Gefahren am Arbeitsplatz und der enorme Kontrolldruck mancher Behörden löst in den Unternehmen hohe Belastungen aus. Daher ist ein Ende der latenten Kriminalisierung und der überzogenen Strafpraxis einzufordern. Die verantwortlichen Ministerien, insbesondere das Sozialministerium, sind aufgefordert, wieder zu einem fairen Umgang mit der österreichischen Wirtschaft zurückzukehren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein „Bürokratieabbau-Gesetz 2016“ vorzulegen, um die im Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung zügig umzusetzen“.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.