1769/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bernhard Themessl, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aufschwung für Österreich!

 

Unser Land wird vom Mittelstand getragen. 95% aller Unternehmen zählen zu den klassischen KMU und beschäftigen 65% aller unselbständig Erwerbstätigen. Diese Feingliedrigkeit der österreichischen Wirtschaft ist wesentlicher Motor für die Entwicklung von Regionen und die Stärkung des ländlichen Raumes. Doch nicht nur national, auch international reüssieren unsere erfolgreichen Unternehmerinnen und Unternehmer. Österreich erwirtschaftet 6 von 10 Euro im Export, die Qualität unserer Produkte überzeugt weltweit.

Gleichzeitig muss aber auch erkannt werden, dass der österreichische Standort im internationalen Vergleich zunehmend an Attraktivität verliert. Die heimischen Betriebe sind mit immer schwierigeren Rahmenbedingungen, einer vergleichsweise sehr hohen Steuer- und Abgabenquote von rund 43%, bürokratischen Belastungen und überaus strengen behördlichen Kontrollen – mit gegebenenfalls teils existenzbedrohenden Strafen – konfrontiert. Der wirtschaftliche Wachstumsmotor gerät ins Stottern.

Österreich braucht Aufschwung! Denn nur wenn die Wirtschaft wächst, gibt es Arbeit und Lohn, und nur wenn die Wirtschaft wächst, bleibt das hohe Niveau des Gesundheits- und Pensionssystem auch in Zukunft finanzierbar. Wer Arbeitslosigkeit senken und Wohlstand fördern will, wer soziale Gerechtigkeit will, der muss die Wirtschaft fördern und darf sie nicht weiter belasten. Das verstehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Nur was zuvor erwirtschaftet wurde, kann auch verteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die dringend benötigte Impulse für Österreichs Wirtschaft und den Standort enthält und folgende Maßnahmen beinhaltet:

 

-  Eine unmittelbare, deutliche und spürbare Senkung der Lohnnebenkosten hat im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs schnellstmöglich zu erfolgen.

-  Rechtssicherheit betreffend Erwerbstätigkeit (selbständig/unselbständig) – Jeder muss selbst entscheiden können und nicht die Behörde! Eine Überarbeitung mehrerer Bestimmungen (zB Werkvertragsregelung) ist einzuleiten.

-  Bei behördlichen Kontrollen soll der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ als Handlungsmaxime gelten. Multiplikatoreneffekte im Verwaltungsstrafverfahren sowie das Kumulationsprinzip sind einzuschränken. Generell ist der Rechtsbestand auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen und nach unternehmerfeindlichen Gesetzen zu durchleuchten, nötigenfalls sind diese aus dem Rechtsbestand zu eliminieren.

-  Die Stärkung der Unternehmensfinanzierung ist durch einen Beteiligungsfreibetrag voranzutreiben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.