1774/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mölzer, Kitzmüller, Riemer, Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien

 

Obwohl die deutschsprachige altösterreichische Volksgruppe seit wissenschaftlich nachgewiesen über 1.000 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Sloweniens ansässig ist, verweigert der slowenische Staat seit seiner Staatsgründung die Anerkennung der autochthonen Minderheit.

 

Wie die „Presse“ am 13. März 2014 berichtete, gab es vonseiten der Österreichischen Bundesregierung zuletzt vor etwas mehr als zwei Jahren Bemühungen durch Außenminister Sebastian Kurz, die Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien zu erreichen. Sein slowenischer Kollege Karl Erjavec sah jedoch zum damaligen Zeitpunkt keine großen Möglichkeiten, die slowenische Verfassung entsprechend abzuändern. Dazu sei „eine breitere politische Diskussion“ erforderlich.

Gleichzeitig lobte der slowenische Außenminister allerdings das Verhalten Österreichs in der Frage der Kärntner Slowenen. Ein wesentliches Problem, das mit der Nicht-Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien einhergeht, ist, dass dieser dadurch bestimmte kollektive Sonderrechte, wie sie die italienischen oder ungarischen Volksgruppen gemäß Art. 64 der slowenischen Verfassung genießen, vorenthalten werden. Folglich erhält die deutschsprachige Volksgruppe weder eine Basisförderung vom slowenischen Staat, noch haben sie, wie anderssprachige Minderheiten sehr wohl, Ansprüche auf staatlich subventionierte Schulen, Kindergärten oder Kulturvereine.

 

Aktuell bekennen sich in Slowenien ungefähr 2.000 Menschen offiziell zur Volksgruppe der Altösterreicher deutscher Muttersprache. Andere Schätzungen gehen gar von bis zu 10.000 Personen aus, da viele Angehörige aufgrund der nach wie vor bestehenden antideutschen Ressentiments von einer öffentlichen Deklarierung Abstand nehmen.

 

Nachdem sich vor rund 5 Jahren das Ende des jahrzehntelangen Ortstafel-Streits in Kärnten abgezeichnet hat, ist die Republik Slowenien gefordert, die deutschsprachigen Altösterreicher endlich als autochthone Minderheit anzuerkennen und ihnen dieselben Rechte einzuräumen, wie der italienischen und ungarischen Minderheit.

 

Gerade im Sinne der Achtung von Menschenrechten ist besagter Missstand in Slowenien dringend abzustellen, und auch Österreich sollte im Sinne einer gewissen moralischen „Schutzmachtfunktion“ für die in Slowenien lebenden Altösterreicher sich gegenüber Slowenien für die Anerkennung einsetzen.

Nur so ist eine positive und dauerhafte nachbarschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und Slowenien auf Augenhöhe und gegenseitigem Respekt zu gewährleisten – durch einen symbolischer Akt, der aber vor allem positive Auswirkungen auf die in Slowenien lebende deutschsprachige Minderheit haben würde.

 

Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die in der XXIV. GP am 19.1.2012 einstimmig angenommene Entschließung „Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien“ (1620 d.B.).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den bilateralen Beziehungen mit der Republik Slowenien auf die offizielle Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit hinzuwirken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.