1780/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend effektiven Monatsentgelt bei Mobilfunkverträgen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit 2001 steigen die Mobilfunk-Tarife in Österreich rasant an. Die Erhöhungen betreffen dabei nicht nur neu abgeschlossene Verträge, sondern auch Bestandskunden sind teilweise von den Preissteigerungen betroffen. Laut einer Untersuchung der Arbeiterkammer sind einzelne Smartphone-Pauschaltarife in den letzten 15 Monaten um bis zu 101% gestiegen. Dazu kommt eine Reihe von Zusatzentgelten, die von den KonsumentInnen einmal bzw alljährlich zu leisten sind. Darunter fallen insbesondere die Aktivierungsgebühr oder die Servicepauschale.

 

Für den einzelnen Konsumenten wird es dadurch immer schwieriger, die Vergleichbarkeit der einzelnen Tarifangebote für Smartphones herzustellen, da die monatliche Pauschalgebühr nur mehr bedingt Aussagen über die tatsächlichen Kosten eines Mobilfunknutzungsvertrages zulassen. Während in Supermärkten die Auszeichnung von Grundpreisen pro Mengeneinheit gesetzlich verpflichtend ist, oder bei Verbraucherkrediten der Effektivzinssatz angegeben werden muss, gibt es im Bereich der Telekommunikationsnutzungsverträge bislang keine verpflichtende Angabe, die es den KonsumentInnen erleichtern würde, einzelne Produktangebote besser zu vergleichen. Sowohl der VKI, als auch die Arbeiterkammer schlagen deshalb vor, dass anfallende Nebengebühren von vornherein in die monatlichen Tarife miteingerechnet werden sollten. Als Zeitpunkt biete sich dabei die Mindestvertragsdauer an, da Kunden in dieser Zeit im Normalfall nicht kündigen dürfen.

 

Zwar sieht § 25c Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) vor, das die Regulierungsbehörde einen elektronischen interaktiven Tarifvergleich anbieten kann, der Endnutzer in die Lage versetzt, eine Bewertung von alternativen Diensteangeboten vorzunehmen, wenn ein solcher auf dem Markt nicht kostenlos oder zu einem angemessenen Preis angeboten wird. Eine solche Vergleichsmöglichkeit wird aber derzeit auf dem österreichischen Markt nicht angeboten, beziehungsweise ist diese aufgrund der sich ständig ändernden Tarifstrukturen der Mobilfunkanbieter nur mit hohem Aufwand tatsächlich tagesaktuell zu halten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, bei der Preisauszeichnung zusätzlich ein effektives Monatsentgelt anzugeben, dass neben dem vertraglich vereinbarten Monatsentgelt auch die anteiligen sonstigen Kosten (Aktivierungsentgelt, Servicepauschalen, etc…) verteilt auf die Mindestvertragsdauer des Mobilfunknutzungsvertrages beinhaltet.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.