1782/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Inklusiver Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen mit Behinderung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2015 wurde festgehalten, dass das in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit für Menschen mit Behinderung noch lange nicht verwirklicht ist.

Bereits zum wiederholten Mal stellte die Volksanwaltschaft eine mangelhafte Versorgung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen fest. In vielen Fällen werden sie über Jahre hinweg von keiner Fachärztin bzw. keinem Facharzt für Psychatrie betreut und Psychopharmaka werden ohne ständige ärztliche Evaluierung  und Kontrolle eigenommen bzw. verabreicht.

Auch in Bezug auf andere Fachrichtungen gibt es Unterversorgung, so etwa im Bereich der Zahnmedizin und Frauengesundheit.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass nicht alle Kassenarztpraxen barrierefrei zugänglich sind. Fallweise können oder wollen MedizinerInnen mit behinderten PatientInnen nicht sensibel umgehen. Gute Initiativen wie z.B. ein für niederösterreichische Landeskliniken und Behinderteneinrichtungen entwickelter Leitfaden zu „Arzt-Patienten-Gesprächen“ sollten flächendeckend verteilt werden.

Gehörlose und hörbehinderte PatientInnen haben ein Recht auf kommunikative Barrierefreiheit im Gesundheitswesen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Behinderteneinrichtungen Maßnahmen zu treffen, um die bestehende Unterversorgung im Bereich Psychiatrie, Zahnmedizin und Frauenheilkunde für Menschen mit Behinderung zu beheben und allgemein den inklusive Zugang zum Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderung flächendeckend auszubauen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.