1789/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend finanzielle Gleichstellung von nicht-konfessionellen Privatschulen

 

Während die öffentliche Hand bei konfessionellen Privatschulen rund 80 Prozent der Kosten übernimmt, liegt dieser Anteil für nicht-konfessionelle Schulen bei nur rund zehn Prozent. Die öffentliche Hand könnte hier sofort Chancengerechtigkeit herstellen und damit motivierte sowie kreative Kräfte im Schulsystem – und damit die Vielfalt des Schulangebots – stärken.

Die nicht-konfessionellen Privatschulen leisten vielerorts sehr engagierte und qualitätsvolle Arbeit. Ihre Benachteiligung gegenüber allen anderen Schulen hinsichtlich der Finanzierungsstruktur ist nicht nachvollziehbar und nach Gesichtspunkten der Chancengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen. Hier wird das Engagement von tausenden Pädagog_innen und Eltern gleichsam „mit Füßen getreten“. Eigenverantwortung wird systematisch von der Republik abgestraft.

Um die Innovationskraft freier Schulen optimal zu nutzen und für Schüler_innen und Eltern die freie Schulwahl zu stärken, sollen ab dem Schuljahr 2016/17 die nicht-konfessionellen Privatschulen den konfessionellen Privatschulen finanziell gleichgestellt werden. Die Republik übernimmt damit die gesamten Personalkosten. Dies schafft mehr Chancengerechtigkeit, stärkt die engagierten und kreativen Kräfte im Schulsystem und sorgt für mehr Vielfalt des Schulangebots.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung,wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, um ehestmöglich die Diskriminierung bzw. finanzielle Benachteiligung von Privatschulen nicht-konfessioneller Natur zu beheben. Sie sollen in der Finanzierung konfessionellen Privatschulen gleichgestellt werden."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsauschuss vorgeschlagen.