1791/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend schulautonome Maßnahmen hinsichtlich der Evaluierung der Zentralmatura

 

Parallel zu notwendigen strukturellen Nachschärfungen bei der Zentralmatura (u.a. Aufwertung durch schulexterne Kräfte, Sicherstellung gleicher Prüfungsbedingungen für alle Maturant_innen) sind die Aufarbeitungen und Verbesserungen im Kontext der Zentralmatura ein gutes Übungsfeld, um schulautonome Maßnahmen und die dafür notwendigen Kooperationen und partizipativen Prozesse an und zwischen Schulen zu stärken.

Die Ergebnisse der Zentralmatura müssen im Detail jedenfalls der Schulleitung und dem Schulgemeinschaftsausschuss vor Ort bekannt gemacht werden, um gemeinsam mit der zuständigen Behörde in kontinuierliche Verbesserungsprozesse am Schulstandort zu kommen. Hierbei wäre es sinnvoll, Schulen mit schlechten Ergebnissen mit sehr guten Schulen zu vernetzen, um damit die Kooperation zwischen einzelnen Schulstandorten zu ermöglichen. Für diesen Peering-Ansatz sind eigene Projekttöpfe vorzusehen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen, mit treffsicheren Maßnahmen vor Ort an Verbesserungen zu arbeiten. Diese Entwicklungsprozesse sollen professionell begleitet und evaluiert werden, wobei die Schulbehörde eine zentrale Rolle übernehmen soll. Sie soll so schrittweise von einer Regulierungsbehörde zu einer Qualitäts- und Entwicklungseinrichtung umgebaut werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, die detaillierten Ergebnisse der Zentralmatura an den einzelnen Schulstandorten den Schulgemeinschaftsausschüssen zur Verfügung zu stellen. Es soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem schulautonom kooperative Reflexions- und Entwicklungsprozesse wachsen können. Zudem sollen Schulstandorte in Peering-Projekten vernetzt werden. Diese Entwicklungsprozesse sollen unter Begleitung der Behörde und mit Einbindung der Schulpartner_innen aufgesetzt werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsauschuss vorgeschlagen.