1792/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Reparatur des PStSG III - begründeter Gefahrenverdacht

Das im Jänner 2016 beschlossene Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgte in vielen Punkten für harsche Kritik. Dieses neue Gesetz regelt die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse der polizeilichen Staatsschutzbehörde. Grundsätzlich ist ein derartiges Gesetz unter gewissen Bedingungen positiv zu sehen. Vor allem hinsichtlich der Trennung von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Ermittlungsarbeit erscheint es auch notwendig.

Die hauptsächliche Kritik am PStSG in seiner jetzigen Form ist: es ist unausgereift. Die grundsätzlichen Anforderungen sind nicht ausreichend erfüllt. Es besteht die Gefahr, dass hier eine unzureichend kontrollierte und unkontrollierbare Überwachungsbehörde geschaffen wurde. Auch wenn sich im Zuge der beiden Überarbeitungen viel verbessert hat, muss die Frage gestellt werden, warum bei einer derartig heiklen Materie, die Grundrechte berührt, nicht mehr Sorgfalt in der Entstehung eines Gesetzes waltet. Damit wirft gerade diese Vorgangsweise auch generell kein gutes Licht auf den legistischen Prozess.

Um präventiv tätig werden zu können, muss ein „begründeter Gefahrenverdacht“ vorliegen. Diese Begründung muss nicht zwingend schriftlich festgehalten und vorgelegt werden. Damit ist die Begründungspflicht nicht effektiv und prozessual abgesichert. Schriftlichkeit ist auch die Voraussetzung zur Genehmigung, egal durch welchen Rechtsschutzmechanismus diese dann erfolgt. Das Staatsschutzgesetz erlaubt es dem BVT künftig also, auch bei vageren Befürchtungen Personen zu überwachen. In Zukunft wird also zunächst überwacht werden, um eine Prognose zu erstellen, ob jemand wirklich gefährlich ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die schriftliche Begründung der Feststellung eines begründeten Gefahrenverdachts im Rahmen der Anwendung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes verpflichtend vorsieht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.