1794/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Reparatur des PStSG I - richterliche Kontrolle

Das im Jänner 2016 beschlossene Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgte in vielen Punkten für harsche Kritik. Dieses neue Gesetz regelt die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse der polizeilichen Staatsschutzbehörde. Grundsätzlich ist ein derartiges Gesetz unter gewissen Bedingungen positiv zu sehen. Vor allem hinsichtlich der Trennung von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Ermittlungsarbeit erscheint es auch notwendig.

Die hauptsächliche Kritik am PStSG in seiner jetzigen Form ist: es ist unausgereift. Die grundsätzlichen Anforderungen sind nicht ausreichend erfüllt. Es besteht die Gefahr, dass hier eine unzureichend kontrollierte und unkontrollierbare Überwachungsbehörde geschaffen wurde. Auch wenn sich im Zuge der beiden Überarbeitungen viel verbessert hat, muss die Frage gestellt werden, warum bei einer derartig heiklen Materie, die Grundrechte berührt, nicht mehr Sorgfalt in der Entstehung eines Gesetzes waltet. Damit wirft gerade diese Vorgangsweise auch generell kein gutes Licht auf den legistischen Prozess.

Im vorliegenden PStSG ist keine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen. Einzig der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium ist für die Überprüfung von Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Zwar bekommt dieser zwei Stellvertreter zur Seite gestellt, die aus zwei pensionierten Staatsanwälten bestehen und als "Senat" fungieren soll; von einer echten richterlichen Kontrolle beim Staatsschutzgesetz kann allerdings nach wie vor nicht die Rede sein. Dies irritiert vor allem deswegen, weil die Regierung in derselben Legislaturperiode bereits im Rahmen der Ermittlungen im Finanzstrafverfahren eine echte richterliche Genehmigung durch das Bundesfinanzgericht neben begleitender Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten vorgesehen hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Polizeiliche Staatsschutzgesetz insofern novelliert, als bei der Überprüfung von Überwachungsmaßnahmen eine echte richterliche Kontrolle vorgesehen wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.