1799/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend keine EZA-Leistungen für bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger unkooperativen Entwicklungsländer

 

Aus der Anfragebeantwortung 185/AB XXV. GP der Bundesministerin für Inneres vom 5.2.2014 zur Anfrage der Abgeordneten Alev Korun vom
5. Dezember 2013 unter der Zahl 196/J, ergibt sich für das Jahr 2012 eine Anzahl abgeschobener, ehemaliger Asylwerber von 481, für das Jahr 2013 (nur die ersten 11 Monate) von nur noch 375.

Davon waren beispielsweise für das Jahr 2013 überhaupt nur 188 Abschiebungen aufgrund rechtskräftiger asylrechtlicher Ausweisungstiteln. Angesichts des Umstandes, dass bei durchschnittlich 25.000-30.000 Asylanträgen jährlich (vor 2015) rund zwei Drittel der Asylwerber keinerlei Asyl- oder sonstige Bleiberechtsgründe glaubhaft machen können, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

In die Hauptherkunftsländer des Asylwerberstroms konnten so gut wie keine Abschiebungen durchgeführt werden (für 2013 etwa: Afghanistan 4, Irak 1, Liberia 0, Sierra Leone 1, Syrien 2, Uganda 0, Äthiopien 0, Burkina Faso 0, Somalia 0, Eritrea 0, …). Nennenswerte Zahlen von Abschiebungen (insgesamt) hat es nur innerhalb Europas gegeben, wie nach Polen, Rumänien, Ungarn und die Slowakei.

 

In den meisten Fällen scheiterten außereuropäische Abschiebungen auch an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die größtenteils Empfänger (oder sogar Schwerpunktempfänger) internationaler Entwicklungshilfe sind. Auch Österreich trägt (bilateral und multilateral) zu den Entwicklungsbemühungen bei.

 

Die Entwicklungshilfe an sich sollte angesichts dieser Zahlen dringend an die Bereitschaft der Entwicklungsländer (insbesondere der afrikanischen Staaten) zu koppeln sein, ihre Staatsbürger, die illegal nach Europa einzuwandern versuchen, die in Europa strafrechtlich verurteilt wurden oder denen kein Asylstatus oder subsidiärer Schutz zugestanden wurde, unverzüglich und bedingungslos zurückzunehmen.

 

In der Sitzung des Unterausschusses Entwicklungszusammenarbeit des Außenpolitischen Ausschusses am 13.4.2016 äußerte sich BM Sebastian Kurz zu dieser Forderung positiv und meinte, er könne sich eine Streichung vorstellen.

Nachdem in der letzten Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses am 1.6.2016 ein identer Antrag ohne inhaltliche Debatte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen an den aus Sicht der FPÖ thematisch hierfür nicht zuständigen Unterausschusses Entwicklungszusammenarbeit zugewiesen wurde, ist es notwendig, diesen Antrag neuerlich zu stellen, um diese aktuelle Thematik mit BM Sebastian Kurz diskutieren zu können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine EZA-Leistungen mehr an Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen, die entweder keine Abkommen zur Rücknahme ihrer Staatsbürger nach den Wünschen Österreichs abschließen oder bei der Rücknahme nicht kooperativ sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.