1800/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 06.07.2016
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend Wahlrechtsreform insbesondere im Bereich der Briefwahl
Seit der Einführung der Briefwahl wurde klar, dass die Briefwahl den Grundprinzipien des Wahlrechts nicht entspricht, und daher für unsere Demokratie kritisch zu betrachten ist.
So wurden beispielsweise Briefwahlkarten, die bei der Post hinterlegt wurden, nicht mehr aufgefunden.
Auf der Verständigung der Hinterlegung wurde schließlich von Mitarbeitern der Post „nicht auffindbar“ vermerkt. Mehrere Verfassungsexperten befürchten, dass Mangelhaftigkeiten beziehungsweise Rechtswidrigkeiten, im Zuge der Behandlung und Auszählung der Briefwahlkarten im zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl, aufgetreten sein könnten.
Es bringen daher die Antragsteller diesen Entschließungsantrag mit der Absicht ein, über das Thema des Antrages in einem noch einzusetzenden Unterausschuss eine vertiefte Diskussion unter Beiziehung von Experten der betroffenen Ministerien und von Experten, die von den Parlamentsfraktionen zu benennen sind, durchzuführen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien sowie der Bundesminister für Inneres werden aufgefordert, den Leiter des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst und den Leiter der Bundeswahlbehörde sowie die zuständigen Expertinnen und Experten zur Unterstützung des Unterausschusses des Verfassungsausschusses zur Verfügung zu stellen.“
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss