1803/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT)-Untersuchungen für Sozialversicherte

 

Seit Jahren nehmen die Probleme bei der Versorgung der Sozialversicherten betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computerdomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) zu. Nun ist sehr spät, aber doch sogar das Gesundheitsministerium aufgewacht, und möchte hier eine Änderung im Sinne einer besseren und rascheren Versorgung sicherstellen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will "Klarheit noch vor dem Sommer". Andernfalls werde sie gesetzlich eingreifen.

28.06.2016 | 18:27 |   (Die Presse)

Wien. Selbst bei Krebsverdacht dauert es bis zu zwei Monate, bis eine bildgebende Untersuchung, Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt werden kann. Nachdem die Krebshilfe im Ö1-„Morgenjournal“ Alarm geschlagen hatte, erhält sie nun Unterstützung. „Das geht nicht, dass Menschen, bei denen eine tödliche Diagnose droht, warten müssen, bis sie nicht mehr zu heilen sind“, sagt der Sektionschef im Gesundheitsministerium, Gerhard Aigner, „die Politik muss da dreinfahren“. Hintergrund für die langen Wartezeiten ist ein Streit zwischen den MR- und CT-Instituten und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der sich schon seit Jahren hinzieht. Die Ärztevertreter argumentieren mit Deckelungen durch die Kassen, die nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen pro Quartal zahlen. Ist diese nach einem bestimmten Zeitraum erreicht, wollen Ärzte keine Kassenpatienten mehr übernehmen. Die Sozialversicherung pocht hingegen auf die Leistungspflicht der Mediziner. 


 

„Völlig inakzeptabel“

Die Volksanwaltschaft fordert vom Gesundheitsministerium eine gesetzliche Lösung. Und angesichts der neuerlichen Debatte macht nun auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) Druck: Zwischen Wirtschaftskammer und Sozialversicherung müsse es „jetzt vor dem Sommer“ Klarheit über das weitere Vorgehen geben, andernfalls werde sie gesetzlich eingreifen, warnte Oberhauser am Dienstag. „Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen, die eine Verdachtsdiagnose auf eine lebensbedrohliche Erkrankung haben, wochenlang warten müssen, außer sie bezahlen.“ Schließlich werden Privatzahlungen bei Terminvergaben bevorzugt.

Oberhauser sagte am Dienstag, es brauche eine zentrale Anlaufstelle für Patienten, die zu Instituten mit freien Terminen vermittle, aber auch eine Reihung nach Dringlichkeit. Außerdem müssten sich Vertreter der Institute und der Sozialversicherung darauf einigen, wie der gemeinsam abgeschlossene Vertrag zu interpretieren sei. „Wenn es jetzt zu keiner Lösung kommt, werden wir eine Möglichkeit schaffen, dass die Sozialversicherung einzelne Verträge abschließen kann mit Instituten, um die Versorgung für die Patienten gewährleisten zu können“, sagte Oberhauser. Man würde dies mit jenen Instituten machen, „die bereit sind, diesen Berg, den wir hier offensichtlich an Rückstau haben, auch gemeinsam abzuarbeiten“.

Bei den Instituten renne die Ministerin mit der Forderung nach kürzeren Wartezeiten „offene Türen ein“, heißt es vom Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer. Allerdings müsse man bei Lösungen berücksichtigen, dass die Nachfrage nach MRT- und CT-Untersuchungen jährlich um fünf bis acht Prozent steige, während die Ausgaben dafür unverändert limitiert seien. (ag./cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.06.2016)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche und legistische Maßnahmen einzuleiten, um dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Mißstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computerdomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vornehmen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.