1805/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm, Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot von Bisphenol in Thermopapier.

Durch die Registrierkassenpflicht wird nun mit einer Flut an Kassenzettel gerechnet. Die meisten Unternehmen verwenden für diese Thermopapier. Bei diesem handelt es sich um ein spezielles Papier, bei dem die zu bedruckende Seite mit einer besonderen temperaturempfindlichen Schicht überzogen ist. Bei Einwirkung von Temperatur verfärbt sich diese Schicht. So wird also nicht mit Tinte, sondern mit  einer Chemikalie "gedruckt".

Thermopapier birgt aber vor allem für jene, die viel damit zu tun haben, Gesundheitsrisiken. In den gängigen Thermopapieren ist der Stoff Bisphenol A (BPA) enthalten. BPA ist nicht gebunden, das heißt, es löst sich leicht heraus und wird über die Haut aufgenommen. Die Chemikalie steht im Verdacht auf den Hormonhaushalt einzuwirken, die Fortpflanzungsfähigkeit einzuschränken, die Gehirnentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern zu beeinträchtigen und für Herz- und Kreislaufprobleme mitverantwortlich zu sein. Daher bieten manche Hersteller BPA-freies Thermopapier an, hierbei wird jedoch oft Bisphenol S (BPS) als Alternative verwendet. BPS ist ebenfalls nicht ungefährlich. Eine Studie der Universität Calgary aus dem Jahr 2015 lässt die Alarmglocken schrillen: BPA wie BPS führen gleichermaßen zu einem gesteigerten Wachstum von Nervenzellen in einer für Aufmerksamkeit und Aggressivität zuständigen Gehirnregion. Der Auswirkungen des Ersatzstoffes sind sogar gravierender.

 

Große Supermarktketten haben sich deswegen oft auf komplett bisphenolfreies Thermopapier beschränkt, für kleine Betriebe ist dies jedoch in der Regel zu teuer. Die meisten wissen außerdem nicht um die Gefahren, die mit dem billigeren bisphenolhaltigen Papier einhergehen.

(Quelle: http://orf.atlstories/2320132/2319118/ )

 

Umweltminister  Andrä Rupprechter hat auf der Grundlage einer Anfrage des FPÖ-Abg. Josef  A. Riemer folgende Stellungnahme abgegeben:

Bisphenol A (BPA) und Bisphenol S (BPS) werden derzeit im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH von Deutschland bzw. Belgien bewertet. Als Ergebnis der Stoffbewertung von BPA veröffentlichte die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im April 2014 Informationsnachforderungen der deutschen Bewertungsbehörden an die registrierenden Firmen.

Die Registranten mussten diese Informationen und Ergebnisse bis zum 20. Dezember 2015 bei der ECHA einreichen. Diese werden derzeit geprüft. Gleichzeitig hat Frankreich im Jänner 2014 einen Beschränkungsvorschlag für BPA in Thermopapier (0,02%) zum Schutz des Kassenpersonals eingebracht. Der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) ebenso wie der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA stimmte dem französischen Beschränkungsvorschlag zu, eine entsprechende Entscheidung der EK wird demnächst erwartet.

Bei BPS wurde erst kürzlich auf EU-Ebene über die von der zuständigen belgischen Behörde geforderten zusätzlichen Informationen von den registrierenden Firmen abgestimmt. Die aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen werden bei der Stoffbewertung entsprechend berücksichtigt.

Für die Produktion von Thermopapier finden ca. 0,2 % der weltweiten BPA Produktionsmenge Verwendung. Entsprechende Daten für BPS liegen nicht vor.

BPA in Thermopapier wird demnächst mit einer entsprechenden Übergangsfrist verboten werden. Bei BPS ist die Stoffbewertung der belgischen Behörde abzuwarten.

Durch die mit der Registrierkassenpflicht in Österreich flächendeckende Verwendung von bisphenolhaltigem Thermopapier werden Arbeitnehmer und Konsumenten gleichermaßen gesundheitlich gefährdet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Gesundheitsministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Thermopapier, das Bisphenol enthält, in Österreich nicht mehr verwendet werden darf. Damit soll die gesundheitliche Gefährdung und Schädigung von Arbeitnehmern und Konsumenten durch Bisphenol verhindert werden.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.