1808/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend IS, systematische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten

 

Die von der Terrorgruppe IS verübten systematischen Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten, die schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Kriegsverbrechen, Folterungen und Terrorangriffe, die sexuelle Gewalt an und Versklavung von Frauen und Mädchen sowie die Zerstörung von kulturellem Erbe der Menschheit schockieren die Welt.

 

Aus diesem Grunde hat das Europäische Parlament im Februar 2016 einstimmig eine Entschließung angenommen, mit der die Verbrechen des IS an religiösen und ethnischen Minderheiten verurteilt und der UN-Sicherheitsrat ersucht wird, diese Verbrechen zum Völkermord zu erklären. Jegliche Unterstützung des IS wird ebenso verurteilt. Die IS-Verantwortlichen sollen vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden und den vor dem IS-Terror Flüchtenden sollen Sicherheit und Zukunftsaussichten geboten werden.

 

Das Büro des Hochkommissars der VN-für Menschenechte hat begonnen, die zahlreichen und schweren Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und VN-Generalversammlung, Sicherheitsrat und Menschenrechtsrat wurden bereits mehrfach damit befasst. Zum ersten EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit wurde im Mai 2016 der slowakische Politiker und frühere EU-Kommissar Jan Figel ernannt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Nationalrat unterstützt die gemeinsame, einstimmig angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4.2.2016. In diesem Zusammenhang soll:

 

-       an den UN-Sicherheitsrat appelliert werden, die Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen des sogenannten Islamischen Staates gegen Christen, Jesiden und viele andere religiöse und ethnische Minderheiten als Völkermord zu verurteilen,

-       die gerichtliche Verfolgung dieser Verbrechen gefordert sowie der Irak und Syrien aufgefordert werden, sich dem Internationalen Strafgerichtshof zu unterwerfen,

-       an die beschlossenen Sanktionen und deren Einhaltung erinnert werden, an das Verbot von Waffenlieferungen oder der finanziellen Unterstützung durch den Erdölhandel,

-       die Zerstörung kultureller und religiöser Stätten und der Handel mit Kulturgütern verurteilt werden,

-       die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert werden, Maßnahmen gegen Radikalisierung zu treffen,

-       humanitäre Korridore und, soferne möglich, als eine mögliche Reaktion Schutzzonen gefordert werden, die von den Vereinten Nationen gesichert werden sollen, und die Staatengemeinschaft aufgefordert wird, den vor dem IS-Terror Flüchtenden Sicherheit und Zukunftsaussichten zu bieten,

 

und ersucht die Bundesregierung, sich bilateral, auf europäischer und auf internationaler Ebene für eine effektive Umsetzung dieser Anliegen einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.