1818/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Senkung der Lohnnebenkosten

Österreich verliert in allen relevanten Standort- und Innovations-Rankings seine gute internationale Position. Ein Grund – neben anderen Ursachen wie verabsäumten Bildungsreformen, bürokratischen Hindernissen für die Wirtschaft, etc.  – ist, dass Arbeitskraft vor allem für kleine und junge Unternehmen,  insbesondere Start-ups zu teuer ist. Dabei kämpft Österreich mit hoher Arbeitslosigkeit. Beschäftigungsimpulse wären also dringend notwendig. In dieser Situation müssen die Rahmenbedingungen endlich so geändert werden, dass Unternehmen wieder mehr Menschen anstellen können. Mehr noch: Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Unternehmen gehalten werden, die dafür sorgen, dass Österreich auch in den nächsten Jahrzehnten als innovatives Land gilt.

Innovation entsteht sehr oft in kleinen Unternehmen, die der Herausforderung gegenüberstehen, ihre Ideen auch schnell zur Marktreife zu bringen. Wenn die Bedingungen dafür an einem anderen Standort günstiger sind, verlassen heimische Start-ups das Land Richtung USA, UK, usw. Doch gerade diese Unternehmen schaffen, noch stärker als Neugründungen, neue Arbeitsplätze. Für kleine Unternehmen ist jeder zusätzliche Arbeitsplatz mit relativ hohen zusätzlichen Aufwänden verbunden. Eine wirksame Erleichterung wäre eine Senkung der Lohnnebenkosten, die das Nettogehalt nicht beeinträchtigt, aber dem Unternehmen mehr Anstellungen ermöglicht. Konkret gibt es folgende Ansatzpunkten:

·        Bereits im vergangenen Jahr konnte der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 auf 1,3 Prozent des Bruttoentgelts gesenkt werden. Gründe dafür liegen in der Entwicklung der Aufgaben der Unfallversicherung: Einer stetig sinkenden Zahl an Arbeitsunfällen (und damit sinkendem Aufwand pro Versichertem) stehen aufgrund zunehmender Beschäftigtenzahlen laufend steigende Beiträge gegenüber. Alleine schon aus diesen Entwicklungen ergibt sich die Möglichkeit einer problemlosen Senkung des UV-Beitrages. In den letzten Jahren hat die AUVA zunehmend fremde Aufgaben übernommen, die funktional zu den Krankenversicherungsträgern gehören. Durch eine Aufgabenbereinigung und entsprechende Anpassungen im Leistungskatalog der Unfallversicherungsträger ergäbe sich eine weitere Möglichkeit die Unfallversicherungsbeiträge auf 1% der Bruttogehälter (also um 0,3 Prozentpunkte) zu senken.Gleichzeitig zeigt sich, dass die Unfallversicherungsträger Rücklagen in Millionenhöhe angehäuft haben – insbesondere die AUVA. Diese Vermögensbestände, ohne konkreten Zweck – die ohne Obergrenze weiter angehäuft werden würden – müssen kurzfristig herangezogen werden, um den ersten Beitragseinnahmenentfall auszugleichen.

·        Der Wohnbauförderungsbeitrag ist als lohnabhängige Abgabe fehlkonstruiert. Mangels Zweckwidmung kommen die Gelder in vielen Bundesländern nie im Wohnbau an. Die Wohnbauförderung soll dementsprechend aus dem allgemeinen Steueraufkommen auf Basis einer Steuerautonomie der Bundesländer gedeckt werden, da diese auch für die konkrete Ausgestaltung der Wohnbauförderung zuständig sind.

·        Die von der Regierung vorgestellte und von den Regierungsparteien im Nationalrat beschlossene Senkung der Lohnnebenkosten ausschließlich über den Familienlastenausgleichsfonds ist ohne dessen Reform gar nicht möglich. Dabei sind jedenfalls mit zu berücksichtigen:

o   die hohe Verschuldung des FLAF (derzeit rund 3 Mrd EUR),

o   die Steigerung der Ausgaben in den kommenden Jahren (durch Erhöhung der Familienbeihilfe) und

o   die bestehende Überwälzung familienfremder Leistungen auf den FLAF

 

Ohne Strukturreformen ist eine Lohnnebenkosten-Senkung über den FLAF nur in Form einer weiteren Verschuldung des Fonds möglich. Familienfremde Leistungen müssen aus dem FLAF entfernt werden – was nicht heißt, dass es diese Leistungen nicht mehr geben soll. Die Leistungen sollen nur dort finanziert werden, wo sie einerseits anfallen bzw. geleistet werden und andererseits auch die rechtlichen und strategischen Grundlagen zur Mittelverwendung gemacht werden.

·        Sowohl die Wirtschafts- als auch die Arbeiterkammer sind budgetär sehr gut ausgestattet. Dennoch sind die Kammern gerade in den eigenen Strukturen nicht bereit Reformen anzugehen und  Strukturen zu verschlanken. Deshalb fordern wie die„Übergangs-Abgabe“ Kammerumlage 2 ersatzlos zu streichen und so die Lohnnebenkosten zu senken. Gleichzeitig sollen ab 2016 innerhalb von 5 Jahren die AK-Umlage halbiert werden, sodass die Einnahmen wieder auf das Niveau von 2004 zurückgeführt werden können. Davon profitieren die Arbeitnehmer direkt, durch eine leichte Erhöhung der Netto-Gehälter.

·        Die Kommunalsteuer muss umgeschichtet werden. Der Einnahmenentfall wird durch die Einführung von landes- und gemeindeeigenen Steuern (in Form eines Zuschlages zur Einkommensteuer) abgegolten – Länder und Gemeinden gewinnen so Spielraum: Sie entscheiden – bis zu einer Obergrenze – selbst, welche Steuersätze sie zusätzlich einheben.

Der wirksamste Hebel für mehr Beschäftigung aus Sicht der Unternehmer_innen, die schließlich auch darüber entscheiden wie viele Menschen sie beschäftigen können, ist eine Lohnnebenkostensenkung. Das ist der wichtigste Impuls für eine positive Wirtschaftsentwicklung, von der alle profitieren würden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet:

 

·        Senkung des Unfallversicherungsbeitrages von 1,30% auf 1%

·        Streichung des Wohnbauförderungsbeitrages aus den Lohnnebenkosten

·        Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF von 4,5% auf 3,75%

·        Streichung der Kommunalsteuer aus den Lohnnebenkosten

·        Streichung der Kammerumlage 2

·        Senkung der Arbeiterkammerumlage von 0,5% auf 0,25%"



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Industrie vorgeschlagen.