1824/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc und Kollegen

betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft

 

Die Frage des Verbleibs bei einem Modell der ÖH-Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an heimischen Universitäten sowie Fachhochschulen stellt sich regelmäßig angesichts der ernüchternd niedrigen Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen. Es liegt der Schluss nahe, dass sich die Studierenden nur in einem geringen Maß vertreten fühlen und entsprechend ablehnend ihr Wahlrecht gar nicht wahrnehmen.
NEOS ist der Meinung, dass freiwillige Mitgliedschaften bei Interessensvertretungen der bessere Weg sind, um tatsächlich akzeptierte und anerkannte Vertretungen aufzubauen. Eine gute Vertretung sollte ihre Mitglieder nicht zu einer Mitgliedschaft zwingen müssen, sondern durch ihre Serviceleistungen überzeugen. Dies ist bei der Hochschülerinnen - und Hochschülerschaft oft nicht gewährleistet, auch weil Geld in Projekte fließt, die nicht immer im Interesse der Studierenden scheinen. Darüber hinaus sind die Beiträge nach wie vor nicht für gewisse Projekte zweckgewidmet und die Studierenden der jeweiligen Hochschule haben oft wenig Einfluss und Einsicht in die Mittelverwendung.  

Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014) definiert unter Finanzierung in §38 (2): "Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist verpflichtet, von jedem ihrer ordentlichen Mitglieder einen Studierendenbeitrag einzuheben. Der Studierendenbeitrag beträgt pro Semester 18,00 Euro." Hier sollte stattdessen eine Opt-Out-Regelung vorgesehen werden, die eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen Hochschülerinnen - und Hochschülerschaften mittels eines Opt-Out-Systems auf freiwillige Basis stellt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss
vorgeschlagen.