1824/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc und Kollegen
betreffend Aufhebung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft
Die Frage des Verbleibs
bei einem Modell der ÖH-Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an
heimischen Universitäten sowie Fachhochschulen stellt sich regelmäßig
angesichts der ernüchternd niedrigen Wahlbeteiligung bei den
ÖH-Wahlen. Es liegt der Schluss nahe, dass sich die Studierenden nur in
einem geringen Maß vertreten fühlen und entsprechend ablehnend ihr
Wahlrecht gar nicht wahrnehmen.
NEOS ist der Meinung, dass freiwillige Mitgliedschaften bei
Interessensvertretungen der bessere Weg sind, um tatsächlich akzeptierte
und anerkannte Vertretungen aufzubauen. Eine gute Vertretung sollte ihre Mitglieder
nicht zu einer Mitgliedschaft zwingen müssen, sondern durch ihre
Serviceleistungen überzeugen. Dies ist bei der Hochschülerinnen - und
Hochschülerschaft oft nicht gewährleistet, auch weil Geld in Projekte
fließt, die nicht immer im Interesse der Studierenden scheinen.
Darüber hinaus sind die Beiträge nach wie vor nicht für gewisse
Projekte zweckgewidmet und die Studierenden der jeweiligen Hochschule haben oft
wenig Einfluss und Einsicht in die Mittelverwendung.
Bundesgesetz über die
Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz
2014 – HSG 2014) definiert unter Finanzierung in §38 (2): "Die
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist
verpflichtet, von jedem ihrer ordentlichen Mitglieder einen Studierendenbeitrag
einzuheben. Der Studierendenbeitrag beträgt pro Semester 18,00 Euro."
Hier sollte stattdessen eine Opt-Out-Regelung vorgesehen werden, die eine
freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender bei den jeweiligen Hochschülerinnen - und Hochschülerschaften mittels eines Opt-Out-Systems auf freiwillige Basis stellt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Wissenschaftsausschuss
vorgeschlagen.