1829/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend einer zeitgemäßen Eigentümerlösung für die Wiener Zeitung

Ausgehend von der Prämisse, dass der österreichische Medienmarkt für eine Demokratie notwendige journalistische Inhalte (Public Value), die zu einem ausgewogenen Diskursniveau führen, nicht ohne öffentliche Gelder herstellen kann, bleibt noch zu festzustellen, ob der Medienmarkt auch bei der Verbreitung versagt. Das nicht der Fall ist. Wenn etwas dank Digitalisierung und Vernetzung funktioniert, dann ist es die Verbreitung von Inhalten durch private Medien. Das heißt aber auch, dass jede Form – immer unter obiger Prämisse – der Medienförderung hin zu einer Public-Value-Inhalteförderung angepasst werden muss. Konkrete Konsequenz wäre es also – unabhängig vom Zutreffen der eingangs ausgeführten Vorbedingung – , keine staatlichen Medienhäuser zu betreiben, sondern Journalismus zu unterstützen, egal wo dieser stattfindet. Das kann auch weiterhin in der Wiener Zeitung sein, wenn die Eigentümerstruktur an die medienpolitischen Bedingungen des 21. Jahrhunderts angepasst wird.

Die Wiener Zeitung GmbH befindet sich zu 100% im Besitz der Republik Österreich. Sie ist gleichzeitig auch amtliches Veröffentlichungsorgan der Republik Österreich ("Amtsblatt zur Wiener Zeitung"). Der damalige Geschäftsführer der Wiener Zeitung stellte im Jahr 2010 fest: „Die ´Wiener Zeitung´ wäre unnötig, würde sie einem privaten Eigentümer gehören, denn es gibt genügend private Tageszeitungen.“ (http://www.journalist.at/archiv/2010-2/ausgabe-06072010/wiener-zeitung-ist-eine-offentliche-zeitung/) In diesem Sinne stellt sich die Frage, wozu der Staat eine eigene Zeitung besitzt - zumal deren Auflage von rund 22.000 (verbreiteten) Exemplaren, trotz guter redaktioneller Arbeit der hier tätigen Journalist_innen, sehr niedrig ist. Eine Produktion von Public Value ohne entsprechende Verbreitung kann ihren Zweck gar nicht erfüllen.

Die Eigentumsverhältnisse der Wiener Zeitung, gepaart mit der für Unternehmen geltende Veröffentlichungspflicht nach §10 UGB, schafft eine mehrfache Problemlage:

1.    Die Pflichteinschaltungen im Amtsblatt stellen eine Quersubvention der Wiener Zeitung dar und verschaffen ihr einen Wettbewerbsvorteil gegenüber privatwirtschaftlich agierenden Tageszeitungen.

2.    Die Veröffentlichungspflicht ist mit Kosten verbunden, eine unnötige Belastung für Unternehmen und im digitalen Zeitalter ein Anachronismus.

3.    Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch den Eigentümer, den Bund, und hier dem Zuständigen, dem Bundeskanzleramt; die des Chefredakteurs im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Dass dieser Modus objektive und parteipolitisch unabhängige Personalentscheidungen zumindest nicht forciert, belegt die Diskussion um die Ernennung des Geschäftsführers im Jahr 2013: Die Bundes-Gleichbehandlungskommission kam im April 2016 zu dem Befund, dass dessen Bestellung aus "maßgeblich parteipolitischen Motiven" erfolgt sei.

4.    Nicht zuletzt sieht sich die Wiener Zeitung einem, funktionierenden privaten Zeitungsmarkt gegenüber und stellt in dieser Form einen überflüssigen Mitbewerb dar.

Aus medien- und demokratiepolitischer Perspektive ist jegliche politische Einflussnahme auf ein journalistisch unabhängiges Medium höchst problematisch. Die Eigentümerstruktur der Wiener Zeitung begünstigt diese jedoch. Darüber hinaus steht ein Medium, das sich im staatlichen Eigentum befindet und sich durch eine für Unternehmen belastende Abgabe finanziert, im Gegensatz zum medienpolitischen Ziel Public Value zu produzieren und mit entsprechender Reichweite zu verbreiten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird angehalten, einen Gesetzesentwurf für ein zeitgemäßes Eigentümermodell der Wiener Zeitung GmbH vorzulegen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss
vorgeschlagen.