1832/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend faire Rundfunkgebühr für sinnesbehinderte Menschen
BEGRÜNDUNG
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Zugang zu Information in Artikel 21 verankert. Die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet werden aufgefordert, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Maßnahme Nr. 102 die schrittweise Erhöhung des Anteils der Barrierefreiheit aller Sendungen des ORF und anderer audiovisueller Mediendienste bis 2020 enthalten.
Bis es soweit ist, müssen blinde, schwer sehbehinderte, gehörlose, schwer hörbehinderte und taubblinde Menschen die volle Rundfunkgebühr bezahlen, obwohl sie nur einen Teil des Programms konsumieren können.
Von 2010 bis 2015 ist der Ausbau der Untertitelung für gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen der Sendungen von ORF 1 und 2 von 41,13 auf 67,6 % gestiegen, die Untertitelung von ORF III betrug 2015 33,95%.
Der Ausbau des barrierefreien Angebotes für blinde, taubblinde und schwer sehbehinderte Menschen mittels Audiodeskription stieg im selben Zeitraum von 2,3 auf nicht einmal 10 %.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die Rundfunkgebühr für sinnesbehinderte Menschen dem prozentuellen Ausbau des barrierefreien Angebotes entspricht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.