1833/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Keine öffentliche Finanzierung für Privatuniversitäten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Privatuniversitäten sind nicht-staatliche Universitäten, die von der AQ Austria akkreditiert werden. Das Wort „Privat“ in der Bezeichnung suggeriert, dass sie nicht von der öffentlichen Hand finanziert werden. Das Privatuniversitätengesetz (PUG) sieht dementsprechend im § 5 auch ein Finanzierungsverbot für den Bund vor.

 

Wie aus einer aktuellen Anfragebeantwortung hervorgeht[1], sind aber tatsächlich nur vier der insgesamt zwölf in Österreich akkreditierten Privatuniversitäten auch tatsächlich privat finanziert. Die Mehrzahl der Privatuniversitäten wird öffentlich (teil)finanziert, aus Gemeinde-, Landes- oder Kammermitteln.

 

Zudem gibt es mehrere Beteiligungen von öffentlichen Universitäten an Privatuniversitäten. Da die öffentlichen Universitäten vom Bund finanziert werden und auch ihre Einnahmen wie beispielsweise Drittmittel oder Zinserträge über den Einsatz von Bundesmitteln lukriert werden, stellen solche Beteiligungen eine Umgehung des Finanzierungsverbots des Bundes dar.

 

Mit der (Teil)Finanzierung von Privatuniversitäten durch Bundesländer und Gemeinden wird zudem die Hochschul- und Wissenschaftspolitik, die in der Verantwortung des Bundes liegt, hintergangen. Mit 21 öffentlichen Universitäten, ebenso vielen Fachhochschulen und einer Universität für Weiterbildung ist die Zahl der Hochschulen in Österreich bereits jetzt vergleichsweise hoch. Es ist absolut nicht wünschenswert, dass die Landeshauptmänner nun auch noch ihre landeseigenen Privatuniversitäten gründen.

 

Öffentliche Mittel sollen zur Förderung öffentlicher Einrichtungen und Leistungen verwendet werden. Es ist nicht einzusehen, dass die Steuerzahler_innen private Strukturen finanzieren, die sich noch dazu entsprechender Kontrolle entziehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der ein generelles Finanzierungsverbot der öffentlichen Hand für Privatuniversitäten sowie ein Beteiligungsverbot für öffentliche Universitäten und Fachhochschulen an Privatuniversitäten vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_09739/index.shtml