1838/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Intransparenz der Transparenzdatenbank

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2009 wurde die Idee der Transparenzdatenbank erstmals diskutiert. In der Folge wurde im Jahr 2012 das entsprechende Transparenzdatenbankgesetz auf den Weg gebracht und 2013 ging die Transparenzdatenbank online. Diese damals in den operativen Betrieb übernommene Transparenzdatenbank wurde von Kritikern bereits bei ihrer Entstehung als die zahnlose Umsetzung einer an sich guten Idee interpretiert. 2016 – also 4 Jahre später – ist die Transparenzdatenbank nach wie vor nichts anderes als eine Suchmaschine für Förderungen.

 

Die Studienlage zur aktuellen Ausformung der Transparenzdatenbank lässt sich unter dem Oberbegriff „vernichtend“ zusammenfassen:

·        Die Aussagekraft der vorhandenen Daten ist eingeschränkt (Michael Häupl zu einer Länderstudie im Jahr 2016[1])

·        Als Steuerungsinstrument ist die Transparenzdatenbank aktuell daher nicht geeignet.

·        Die Datenbank wird nach wie vor nicht zu ihrem Kernzweck – der Identifikation von Doppelförderungen (für Unternehmen bzw. Vereinigungen) – verwendet.

·        Der Befüllungsstand mit Länderdaten ist unbekannt.[2] 

 

Unternehmensförderungen sind ein wichtiges  Instrument der Wirtschaftspolitik. Gerade bei der Etablierung innovativer Branchen oder zukunftsorientierten Sparten ist der Multiplikatoreneffekt von Wirtschaftsförderungen hoch. Bei der Gestaltung des Förderinstrumentariums und der Vergabe sind die Leitlinien der Zielorientierung, Effizienz und Effektivität ein zu halten.

Förderungen, die an Unternehmen vergeben  werden, werden von Steuermitteln gespeist. In dieser Konstellation gilt maximale Transparenz sowie verantwortungsvoller Umgang und Effizienz.

 

Daher gilt: Förderleistungen an Unternehmen müssen vollständig und transparent dargestellt und jederzeit abrufbar sein. Nur wenn  Auswertungen sichergestellt sind, „wer an wen wann welche“ Förderungen vergeben hat, kann das Fördersystem effizienter gestaltet werden und Doppelgleisigkeiten und Mehrfachförderungen verhindert werden. Eine vollständige und auswertbare Datenbank über tatsächlich vergebene Förderungen bis hin auf Unternehmensebene wird einige Möglichkeiten zur Hebung von Effizienzpotentialen ermöglichen:

 

·        Das Erkennen von Doppelgleisigkeiten in der Förderlandschaft (z.B. die Vergabe einer identen Förderung auf Bundes- und Länderebene)

·        Das Erkennen von Förderhöhen in einzelnen Branchen / Gebieten und eine damit einhergehende Analyse der Effizienz und Effektivität.

·        Eine Evaluierung der „Zielsicherheit“ von Wirtschaftsförderungen

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die  Bundesregierung  und  insbesondere  der  Bundesminister  für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft  wird  aufgefordert,  dem  Nationalrat  einen  Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Etablierung einer Transparenzdatenbank für Unternehmensförderungen ermöglicht. Diese soll zumindest die  Auszahlungsbeträge (auf Transaktionsebene) aller öffentlichen Fördergeber beinhalten (Bund, Länder, Gemeinden sowie entsprechende Abwicklungsstellen), sowie die Prüfung der Zielstruktur und der Wirkungsorientierung von Unternehmensförderungen ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.

 



[1] http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/wirtschaftskommentare/4985020/Wie-man-an-Hand-der-Laender-Chuzpe-definiert

[2] http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4923264/Forderungen_Transparenzdatenbank-laesst-auf-sich-warten