1843/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kooperation Österreichs mit der „Visegrad-Gruppe“

Weder aus der wachsenden Skepsis weiter Teile der europäischen Bevölkerung gegenüber der real existierenden EU, noch aus der „Brexit-Abstimmung“ oder dem völligen Versagen der europäischen Institutionen in der Masseneinwanderungskrise haben die vielen typischen Vertreter der EU-Nomenklatura - allen voran die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel - bis dato gelernt: So räumte Merkel zwar am 19.9.2016 in Berlin Versäumnisse ihrer Regierung im Umgang mit der Flüchtlingskrise 2015 ein, eine Kurskorrektur im Sinne eines Aufnahmestopps für Bedürftige lehnt Merkel jedoch weiterhin ab. Die schwedische Regierung schlägt sogar die Aufnahme von 1 Million Asylwerber pro Jahr vor.

Es ist notwendig, dass die Sorgen und Ängste der Bürger mehr Gehör finden. Daher ist es erforderlich, mit Staaten, die die Interessen der Bevölkerung vertreten und bereit sind die Grenzen, die Souveränität über das Niederlassungsrecht auf ihrem Staatsgebiet und damit Grundprinzipien der europäischen Werte - und der Rechtsordnung - zu verteidigen, zusammenzuarbeiten. Diese Staaten sammeln sich derzeit - quasi als Gegenpol zur Politik Angela Merkels - in und um die „Visegrad-Gruppe“.

Durch eine Annäherung an und Koordination Österreichs mit der „Visegrad-Gruppe“ besteht die Chance, eine Reform der Europäischen Union im Sinne der Bürger der Mitgliedstaaten und des europäischen Zusammenhalts voranzutreiben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um mit den Ländern der „Visegrad-Gruppe“ eine ständige und enge Kooperation zu vereinbaren und einen Beitritt zu dieser Gruppe vorzubereiten.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.