1844/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien mit Schulkindern

 

Gerade der Beginn eines Schuljahres stellt viele Familien mit Schulkindern immer wieder nicht nur vor organisatorische sondern insbesondere auch in vielen Fällen vor große finanzielle Herausforderungen, die das Familienbudget enorm belasten.

Die Kosten, die Familien in Zusammenhang mit dem Schulbesuch ihrer Kinder zu tragen haben, wurden in einer jüngsten Studie der Arbeiterkammer eindrucksvoll vor Augen geführt:

Entsprechend dieser Studie schießen Eltern im Schnitt pro Jahr und Kind 855 Euro zum Schulbesuch zu. 
Aufgewendet werden die Mittel etwa für Schulveranstaltungen, Schreibwaren und Materialien, Beiträge für Elternverein, Klassenkassa und Kopien sowie Selbstbehalte, Nachhilfe und EDV-Anschaffungen.
Für die Studie führten 1.300 Familien mit 2.100 Kindern in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, Salzburg und Tirol von Juli 2015 bis Juni 2016 Buch über ihre schulbezogenen Ausgaben. 
Diese sollten in die neun Kategorien Schreibwaren und Materialien allgemein bzw. fachspezifisch, Bekleidung und Schuhe (z.B. Hausschuhe, Turnkleidung, Werkstättenkleidung), Bücher und Medien, Computer/Tablet/EDV, Schulveranstaltungen, sonstige Beiträge und Selbstbehalte (Elternverein, Klassenkassa, Spindbeitrag, Kopiergeld, Schülerfreifahrt etc.), Nachhilfe während des Schuljahrs und Sonstiges (Spenden, Lehrergeschenke etc.) eingeordnet werden.
 
Nicht verzeichnet (weil extra abgefragt) werden durften die Kosten für den Besuch einer Privatschule bzw. einer Nachmittagsbetreuung oder eines Internats sowie für Freizeitaktivitäten wie etwa die Maturareise. Auch Kosten für Ferienbetreuung wurden nicht erhoben.
Größter Kostenpunkt waren die Schulveranstaltungen mit 283 Euro; allein auf die mehrtägigen wie Skikurse, Sport- oder Sprachwochen entfielen 236 Euro. 
 
An zweiter Stelle liegen die Kosten für die Schreibwaren und Materialien (allgemein und fachspezifisch zusammengerechnet) mit 148 Euro, gefolgt von den sonstigen Beiträgen und Selbstbehalten (112 Euro), Bekleidung und Schuhen (94 Euro) sowie Nachhilfe (92 Euro).
Je nach Schultyp schwanken die Ausgaben aber stark: 
Am geringsten sind sie in der Volksschule, wo nur selten Nachhilfe und nur wenige mehrtägige Schulveranstaltungen anfallen, mit 522 Euro. Die Neue Mittelschule liegt mit 833 Euro in etwa im Schnitt, die AHS-Unterstufen kommen auf 969 Euro, die berufsbildenden Schulen auf 1.176 und die AHS-Oberstufen auf 1.299 Euro.
 
Dazu kommt dass, „die von den Eltern eingeforderten Beiträge nicht immer gerechtfertigt seien“, wie AK-Präsident Rudi Kaske "Kostenexzesse" in diesem Zusammenhang kritisierte. Beiträge für den Spind, für Kopien von Unterrichtsmaterialien bzw. für Werkmaterialien dürften nicht verlangt werden. 
„Der Wildwuchs sogenannter sonstiger Kosten muss überprüft werden, sonst wird die öffentliche Schule immer stärker in Richtung Privatschule gedrängt."

„Das ist eine zusätzliche Hürde für Kinder von Wenigverdienerinnen und Wenigverdienern auf dem Weg zur Matura“, so AK Präsident Kaske. 

Die Arbeiterkammer kommt weiters zu dem Ergebnis, dass etwa die Hälfte der Befragten die bestehenden Beihilfemöglichkeiten überhaupt nicht kannten, und fordert daher in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Aufklärung. (APA 161/07.09.2016)

Die im Jahr 2009 eingeführte 13. Familienbeihilfe, die bereits nach zwei Jahren aus budgetären Gründen auf ein Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro – und das nur für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren – reduziert wurde, hat durch Nichtvalorisierung – mittlerweile mehr als 7 % an Wert verloren, wie nachstehende Tabelle zeigt:

 

 

Unveränderte Höhe Schulstartgeld

Inflationsrate

Wert im Falle eines Teuerungsausgleichs

2011

100

 

100

2012

100

2,4 %

102,40

2013

100

2,0 %

104,44

2014

100

1,9 %

106,42

2015

100

0,9 %

107,37

 

Sprich: Die jährlich einmal im September ausgezahlten 100 Euro haben gegenwärtig nur mehr einen Wert von rund 93 Euro!

 

Mit einigen dieser oben dargelegten Beiträge, wie bspw. Zahlungen für die Benützung von Spinden, wird auch die in § 5 Schulorganisationsgesetz klar normierte Schulgeldfreiheit in Frage gestellt, wenn es da heißt:
 
§ 5 (1) Außer der durch andere gesetzliche Vorschriften vorgesehenen Schulgeldfreiheit an öffentlichen Pflichtschulen ist auch der Besuch der sonstigen unter dieses Bundesgesetz fallenden öffentlichen Schulen unentgeltlich.
(2) Von der Schulgeldfreiheit gemäß Abs. 1 sind ausgenommen
1. Lern- und Arbeitsmittelbeiträge und
2. Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie im Betreuungsteil (ausgenommen die Lernzeiten gemäß § 8 lit. j sublit. aa und bb) öffentlicher ganztägiger Schulformen.
Sonstige Schulgebühren dürfen nicht eingehoben werden.“
 
 
Daher ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ein Maßnahmenpaket zur finanziellen Entlastung der Familien in Zusammenhang mit dem Schulbesuch ihrer Kinder von höchster Dringlichkeit.
Ein solches Maßnahmenpaket könnte unter anderem die Umsetzung folgender Punkte umfassen:
·        Automatische Valorisierung der Familienbeihilfe
·        Valorisierung des sogenannten Schulstartgeldes
·        Verlängerung des Zeitraums der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten

·        Valorisierung der Schülerbeihilfe

·        Verbesserung der Information über Beihilfen und Förderungen
·        Einführung eines Schulkostenmonitorings 
 

 

Im Sinne einer finanziellen Entlastung bzw. Unterstützung von Familien mit Schulkindern stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zur finanziellen Entlastung von Familien mit Schulkindern zu erarbeiten und in weiterer Folge die entsprechenden Schritte zu setzen bzw. dem Nationalrat Regierungsvorlagen zuzuleiten, die zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen führen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.