1847/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Stefan, Mag Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Dringlichkeit des Verbots der Verschleierung des Gesichtes

 

 

Mit Erkenntnis vom 1.7.2014 hat der EGMR das Gesetz der Republik Frankreich vom 11. Oktober 2010 betreffend „Das Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum“ für menschenrechtskonform erkannt.

 

Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes ist, dass – abgesehen von gesetzlich festgelegten Ausnahmen – keine Person im öffentlichen Raum, eine Kleidung tragen darf, die ihr Gesicht verbirgt.

 

Von Bedeutung ist dieses Erkenntnis vor allem für die Problematik islamischer Verschleierung, zumal das Verfahren auf die Beschwerde einer Burkaträgerin zurückgeht.

 

Der Islam kennt keine Gleichberechtigung von Mann und Frau: In weiten, konservativen Kreisen der islamischen Zuwanderungsgesellschaft herrscht gar die Meinung vor, dass Frauen Menschen zweiter Klasse seien. Eines der vielen Instrumente der Unterdrückung von Frauen ist die Burka. Sie schränkt zum einen die Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit der Trägerin massiv ein und schafft erschwerte Bedingungen im alltäglichen Leben. Zum anderen wird etwa das Tragen der Ganzkörperverschleierung als Symbol der vollständigen Unterwerfung gegenüber dem Mann verstanden und werden Frauen, die die Burka tragen, als unselbstständig wahrgenommen. Dies führt unweigerlich zu teilweise schwer überwindbaren Hindernissen bei der Arbeitssuche, da in der Berufswelt oft individuelle Verantwortung gefordert wird.

 

Auch jene Frauenrechtlerinnen, die selbst dem islamischen Zuwanderungsmilieu entspringen, kritisieren die Burka als Symbol der Unterdrückung von Frauen im Islam.

 

Die Vollverschleierung schadet dem Zusammenleben in einer Gesellschaft, weil das Gesicht bei der Interaktion zwischen Menschen eine wichtige Rolle spielt. Besonders hervorzuheben ist, dass kein religiöser Zwang im Islam besteht, eine vollständige Verschleierung zu tragen, so stellt ein Verbot keinen Bruch mit der Religionsfreiheit in Österreich, sondern einen Bruch mit der kulturell motivierten Unterdrückung der Frau dar.

Auch in der SPÖ gab es schon die Forderung des Verbotes der Burka. Die ehemalige Ministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst Heinisch-Hosek sagte in der Pressestunde am 6.6.2010 folgendes:

„Ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren, ob die Burka als religiöses Motiv betrachtet wird oder als Motiv der Unterdrückung. Ich neige zu Zweiterem. Nicht, dass wir die Burka instrumentalisieren dürfen, um hier religiösen Fundamentalismus irgendwie das Wort zu reden. Aber wichtig ist doch, dass zwischen Kopftuch Tragen und einer Ganzkörperverhüllung doch noch ein Unterschied ist. Und ich glaube, dass im öffentlichen Raum in Österreich, in öffentlichen Gebäuden, wo man sich ausweisen muss, wo man sein Gesicht herzeigen soll, es eine Grenze für mich gibt und das ist die Ganzkörperverhüllung. Und daher spreche ich mich gegen den Gesichtsschleier aus.“

 

Auch der Landeshauptmann von Burgenland Niessl sieht eine Vollverschleierung sehr kritisch. In einem Interview in der „Österreich“ hat er folgendes dazu gesagt: „„In Österreich gilt die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, auch wenn wir noch zu tun haben, um sie wirklich zu erreichen. Aber eine Gesichtsverhüllung etwa durch eine Burka geht ja genau in die andere Richtung. Das sehe ich dann schon als sehr problematisch an.“ Ob er deshalb für ein Verbot sei? Niessl: „Ja, denn wir müssen jenen, die zu uns kommen, schon ein klares Signal setzen, dass bei uns die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gilt.““

 

Ebenso hat Bundesminister Kurz seine Meinung über eine Verbot der Burka um 180 Grad geändert (APA294 18.Aug.16): „Ein Verbot der Vollverschleierung "wird Teil unserer Überlegungen sein", so Kurz. Es gehe in Österreich weniger um die Burka als um den Niqab. "Aus meiner Sicht ist das ein Symbol einer Gegengesellschaft" und "kein religiöses Symbol". Sehe man sich europäische Vergleichsbeispiele an, gebe es zwei Verbotsvarianten: entweder nur in öffentlichen Einrichtungen oder im gesamten öffentlichen Raum. Vor zwei Jahren hatte Kurz ein solches – damals von der FPÖ gefordertes - Verbot noch abgelehnt.

 

Der EGMR hat, nachdem eine Muslimin gegen das „Burka-Verbot“ in Frankreich geklagt hat, dieses für rechtens erkannt.

In der Onlineausgabe vom 1.7.2014 der Tageszeitung „DiePresse“ ist folgender Artikel zu lesen:

Eine Muslimin klagte gegen das Verbot, weil sie sich diskriminiert fühlt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht keine Grundrechtsverletzung.

01.07.2014 | 11:32 |(DiePresse.com)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Grundrechtsverletzung dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Gegen das Gesetz hatte eine junge Muslimin geklagt, die sich diskriminiert fühlt. Für die Regierung verstößt die Burka gegen die Gleichberechtigung.
Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit April 2011. Das Gesetz verbietet jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit, also auch die muslimische Vollverschleierung. Es wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro sanktioniert. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

 

In folgenden Ländern Europas gibt es ein Burka-Verbot:

 

Die Schweiz entkräftet das Argument des Bundeskanzlers, dass das „Burka-Verbot“ dem Tourismus schaden wird. Auf der Homepage des ORF (Schweiz: „Keine Probleme“ mit Burkaverbot http://religion.orf.at/stories/2789039/; 3.8.2016 ) ist zu lesen:

„Das seit einem Monat geltende Burkaverbot im Schweizer Ferienkanton Tessin hat anscheinend nicht zu nennenswerten Problemen mit muslimischen Reisenden geführt.

„Wenn man den arabischen Touristen gut erklärt, dass die Autorität des Kantons - das Parlament - dies beschlossen habe, wird das Verhüllungsverbot gut befolgt“, sagte der Polizeichef und Vizepräsident der Stadt Lugano, Michele Bertini, der Zeitung „Blick“ (Mittwoch-Ausgabe).

Das Tessin ist bei gut betuchten Touristen aus arabischen Ländern populär. Laut Bertini gab es seit Anfang Juli sechs Fälle, in denen Polizisten verschleierte Frauen angehalten haben. Sie seien mit einem Flugblatt in arabischer Sprache über die Vorschriften informiert worden. „Alle sechs Frauen haben den Schleier abgelegt“, sagte der Politiker von der liberalen FDP. (…) Die Tourismuswirtschaft, die Einnahmeverluste durch das Ausbleiben von Kunden aus islamischen Ländern befürchtet hatte, gab Entwarnung: „Die arabischen Gäste sind gut informiert und zeigen eine große Bereitschaft, die Regeln zu respektieren“, sagte der Präsident des Hotellerieverbandes, Lorenzo Pianezzi, gegenüber „Blick“.)

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage, welche ein Verbot der Verschleierung des Gesichtes im öffentlichen Raum nach französischem Vorbild zum Inhalt hat, zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss