1848/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verhinderung von Bankomat-Gebühren

Über die Sommermonate entfachte neuerlich die Diskussion rund um die Bankomatgebühren, - auch hier gibt es wegen koalitionärer Streitigkeiten keinerlei Einigung auf eine gemeinsame Linie. Opfer dieser Politik ist wieder einmal der österreichische Konsument:

Keine „geheimen“ Bankomatgebühren mehr

Die Einhebung von Gebühren bei Bankomatgeldabhebungen sorgt in Österreich seit dem Frühsommer für erhitzte Gemüter. Die SPÖ und der von ihr gestellte Sozial- und Konsumentenschutzminister, Alois Stöger, haben schon Ende Juli einen Gesetzesentwurf für ein Verbot von Bankomatgebühren vorgelegt. Die ÖVP hat keine Freude damit. Jetzt kommt von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) die Antwort. Er hat seinerseits einen Gesetzesentwurf, der mit einer guten Seite auskommt, fertiggestellt. Das Papier, das dem Koalitionspartner SPÖ übermittelt wurde und nun der „Presse“ vorliegt, zielt auf mehr Transparenz für Bankkunden in Form einer Kennzeichnungspflicht, wenn Bankomatgebühren anfallen.

Schon ab November möglich

Jetzt hängt alles Weitere von der SPÖ ab. Nach dem Plan des Finanzministers könnte die neue gesetzliche Regelung voraussichtlich schon im November dieses Jahres in Kraft treten. Voraussetzung ist aber eine Einigung mit der SPÖ. Dann könnte Schellings Entwurf zur „Änderung des Zahlungsdienstegesetzes“, wie die entsprechende Regelung offiziell heißt, für vier Wochen in Begutachtung gehen und dann im Oktober im Nationalrat beschlossen werden.

Im Gegensatz zur SPÖ sieht Schellings Gesetzesplan kein Verbot von Bankomatgebühren vor, es soll jedoch keine „geheimen“ Gebühren dabei mehr geben. Kernpunkt der Änderung ist daher, dass Kunden bei Bankomaten sehen können, wenn gesonderte Entgelte bei Geldabhebungen anfallen. Es soll Kunden „bereits beim Herantreten an den Bankomaten ermöglicht werden, dieses Entgelt leicht zu erkennen“, wird dazu im Gesetzesentwurf verankert. Deswegen wird eine Kennzeichnungspflicht für diese Bankomaten festgelegt.

Wie diese Kennzeichnung genau ausschauen wird, muss laut Schellings Entwurf von der Finanzmarktaufsicht (FMA) durch eine Verordnung festgelegt werden. „Um dem Kunden die erforderliche Transparenz für Entgelte zu bieten, wird dem Dienstleister die Pflicht auferlegt, über alle Entgelte für die Bargeldabhebung zu informieren“, heißt es im besonderen Teil des Schelling-Papiers für das geänderte Zahlungsdienstegesetz.

Es muss demnach künftig nach außen mittels Kennzeichnung sichtbar sein, dass bei einem Bankomaten Gebühren fällig werden. Darüber hinaus muss es vor einer Transaktion auch noch auf dem Display bei dem Bankomaten einen Hinweis auf die Gebühr geben und zusätzlich die Möglichkeit, die Geldabhebung abzubrechen. Künftig werden damit auch sogenannte Drittanbieter als Betreiber von Bankomaten, die bisher nicht behördlich beaufsichtigt werden, kontrolliert – und zwar durch die Finanzmarktaufsicht.

SPÖ tritt für ein Gebührenverbot ein

Hintergrund der Arbeiten an einer neuen gesetzlichen Regelung ist, dass die Einhebung einer Gebühr von 1,95 Euro pro Abhebung durch den amerikanischen Betreiber Euronet in Österreich und ein „Presse“-Bericht darüber die Diskussion um die Bankomatgebühren in Schwung gebracht haben. Es ging damals um österreichweit 67 Standorte. ("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2016)

 

Die Österreicher seien es bisher nicht gewöhnt, fürs Geldabheben zu bezahlen.

 

Der US-amerikanische Bankomatbetreiber Euronet, der in Österreich seit Anfang Juli die bisher einzigen gebührenpflichtigen Geldautomaten betreibt, spricht sich strikt gegen ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren aus. "Wir sind nicht einverstanden damit", sagte der für Österreich, Deutschland, die Schweiz und Skandinavien zuständige Euronet-Manager Martin Croot in einem APA-Interview.

Diskussionen in Österreich

Euronet preschte Anfang Juli als erster Bankomatbetreiber in Österreich mit der direkten Verrechnung von Gebühren bei Geldbehebungen vor. Seither müssen Kunden für jede Behebung an Euronet-Geräten 1,95 Euro bezahlen - unabhängig von der abgehobenen Summe. Der mediale Sturm, der dadurch losgelöst wurde, habe Euronet auch Einnahmen gekostet, gestand Croot ein. Im APA-Gespräch nahm Euronet das erste Mal Stellung zu diesem Thema. Seither gibt es in Österreich eine Diskussion darüber, ob gebührenpflichtige Bankomaten speziell gekennzeichnet werden sollen, wie es etwa Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) vorschlägt, oder ob es gar ein gesetzliches Verbot geben soll. Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) plant dazu in Kürze einen Bankengipfel.

Croot hält ein gesetzliches Verbot für Bankomatgebühren nicht für sinnvoll. "Niemand ist verpflichtet, bei uns abzuheben", so der Euronet-Manager. Ein etwaiges Verbot würde bloß die unabhängigen Geldautomatenbetreiber vom Markt ausschließen und somit dem Wettbewerb schaden. "Wir machen es so transparent wie möglich", so Croot.

Unabhängiger Finanzdienstleister

Euronet sei keine Bank sondern ein unabhängiger Finanzdienstleister und als solcher in Österreich ausschließlich von den Einnahmen über die verrechneten Behebungsgebühren abhängig. Euronet habe nicht - wie etwa die österreichischen Banken - die Möglichkeit, die durch das Einmieten, Aufstellen und Betreiben der Geldautomaten entstehenden Kosten mit anderen Einnahmen zu kompensieren, da Euronet in Österreich keine anderen Geschäfte betreibe.

Die Anfang Juli erfolgte Einführung von Gebühren für die Bargeldbehebung begründete Croot damit, dass die Kreditkartengesellschaften Visa und Mastercard die Regeln für die Verrechnung von "Interchange Fees" geändert hätten. Dadurch hätten sich in Österreich für über 80 Prozent der Euronet-Transaktionen die Gebühren halbiert. "Wir setzen nur Richtlinien um", sagte Croot.

Sehr schnell reagiert

Keinen Änderungsbedarf für Euronet sieht der für Österreich zuständige Manager Daniel Menzel hinsichtlich der ebenfalls diskutierten verpflichtenden Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Bankomaten. Schon jetzt dürfe man das grün-blaue Bankomat-Logo nicht verwenden, da dies den heimischen Banken vorbehalten sei. Euronet-Geräte wären also aufgrund ihrer speziellen Beschriftung schon jetzt als solche erkennbar, zudem habe man auf die Kritik sehr schnell reagiert und die Transparenz erhöht. Der Hinweistext, der im Zuge der Geldbehebung auf dem Display des Bankomaten auf die anfallenden Gebühren hinweist, sei verkürzt, die Schrift vergrößert und der Text prominenter platziert worden.

Nicht gewöhnt in Österreich

Beide Euronet-Manager gehen davon aus, dass sich die direkte Verrechnung von Geldbehebungsgebühren längerfristig auch in Österreich durchsetzen wird. "Die Leute werden sich daran gewöhnen. Es geht in diese Richtung. Wir sind überzeugt davon", sagte Croot. Die Österreicher seien es bisher nicht gewöhnt, fürs Geldabheben zu bezahlen. In allen anderen 20 europäischen Ländern, wo Euronet Gebühren verrechnet, sei dies keine Diskussion. Auch an den Euronet-Standorten in Österreich erhöhe sich die Akzeptanz, für das Abheben auch zu bezahlen, meinte Menzel. "Wir beobachten, dass sich die Abbruchquoten mit der Zeit verringern", so Menzel. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Menschen angesichts von Schließungen von Bankfilialen keine Alternativen mehr hätten. Hier springe Euronet ein.

Euronet betreibt nach eigenen Angaben österreichweit 96 Standorte, die meisten in den Tourismuszentren von Wien, Salzburg und Tirol. Insgesamt gibt es in Österreich rund 8.500 Geldautomaten. Sechs Mitarbeiter seien damit beschäftigt, neue Standorte zu finden, so Menzel. In der Zwischenzeit habe auch der Einzelhandelskonzern Rewe die Kündigung der Verträge mit Euronet wieder zurückgezogen, so Menzel. Dies wurde von Rewe gegenüber der APA auch bestätigt. Grundbedingung für die Rücknahme sei die Zusicherung von Euronet gewesen, an den sechs betroffenen Merkur-Standorten keine Gebühren einzuheben, sagte Rewe-Sprecherin Ines Schurin auf Anfrage.(Kurier, 13.09.2016)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, mit dem Bankensektor in Österreich umgehend Verhandlungen mit dem Ziel der dauerhaften Verhinderung von Bankomatgebühren aufzunehmen. Sollten die Banken auf Verhandlungen nicht einsteigen und dieses Ziel nicht erreicht werden, dann ist eine entsprechende Regelung im Konsumentenschutzgesetz vorzunehmen, um die Einführung von Bankomatgebühren zu Lasten der österreichischen Konsumenten zu verhindern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.