1849/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Mag. Hauser, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anhebung der SPF-Quote und Erhaltung der Wahlfreiheit

Bereits im Jahr 2008 hat die FPÖ in einem Entschließungsantrag auf die unbefriedigende Situation bezüglich des Stundenkontingents für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf hingewiesen und gefordert, in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf, das bundesweit von 2,7% der Schülerpopulation ausgeht, auf 4,5 % der Schülerpopulation zu setzen.

Weiters hat die FPÖ in diesem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von Nicht-Lehrer-Personal für unterstützende Tätigkeiten, sowie das Zwei-Lehrer-Modell zu ermöglichen.

Nunmehr hat sich diese Situation nicht nur nicht verbessert, sondern noch weiter verschärft. Inzwischen benötigen laut Statistik Austria 2014/15 bereits 5,4% der Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf.

Gleichzeit muss dem Wunsch vieler Eltern entsprochen werden, die „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und „Sonderpädagogische Zentren“ zu erhalten, um eine Wahlfreiheit zu ermöglichen.

In Artikel 5, Abs. 4, der UN-Konvention steht: „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“ Sonderschulen gehören zu diesen besonderen Maßnahmen. Auch Artikel 24 der Konvention, in dem es um Bildung geht, spricht nicht von einem inklusiven, gleichen Schulwesen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 


Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert,

in einem ersten Schritt das Berechnungsmodell für personelle Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf umgehend den aktuellen Erfordernissen anzupassen,

Maßnahmen zu entwickeln, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Zuteilung personeller Ressourcen unter Berücksichtigung der konkreten Situation, den Einsatz von Nicht-Lehrer-Personal für unterstützende Tätigkeiten sowie das Zwei-Lehrer-Modell zu ermöglichen und

die „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und „Sonderpädagogische Zentren“ in ausreichendem Maß zu erhalten, um den Eltern eine Wahlfreiheit im Interesse ihrer Kinder zu ermöglichen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.