1854/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

 

 

Die Errichtung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz hat für die österreichischen Raucher, aber auch die Gastronomen, Trafikanten und die E-Zigarettenhändler sachpolitisch und wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende massive Einschränkungen gebracht, die weit über das Vorsorgeprinzip hinausschießen. Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie, aber auch die weitergehende Einschränkungen der Berufsausübung für Trafikanten und E-Zigarettenhändler gefährden und vernichten Arbeitsplätze, bringt aber im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz tatsächlich keine Verbesserungen, wie die letzten unabhängigen Umfragen zur Wirksamkeit der „Schockbilder“ auf Zigarettenpackungen beweisen. Auch die von der EU selbst beauftragten Umfragen und statistischen Erhebungen belegen unmissverständlich das enorme Potential der E-Zigarette, wo innerhalb kürzester Zeit mehr als neun Millionen Menschen vom Tabakrauchen auf die um 95 Prozent weniger schädliche Alternative des Dampfens umgestiegen sind. Vor diesem Hintergrund muss das weit überschießende und nur den Lobbyisten der Pharmaindustrie dienende Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz umgehend geändert werden. Damit soll für die österreichische Rauchkultur und den betroffenen Konsumenten- und Berufsgruppen ein in einer westlichen Demokratie und Gesellschaftsordnung entsprechender Freiraum geschaffen werden. Gleichzeitig soll auch den umsteigewilligen Raucherinnen und Rauchern von herkömmlichen Zigaretten ein möglichst einfacher Zugang zur Alternative des Dampfens ermöglicht werden. Der bisher eingeschlagene Weg einer fortgesetzten Verbotskultur muss umgehend gestoppt werden.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) dahingehend abändert, dass insbesondere die Möglichkeit des Umstiegs auf die E-Zigarette als Alternative zur Tabak-Zigarette nicht behindert wird. Gleichzeitig soll in dieser Regierungsvorlage den E-Zigarettenhändlern und den Trafikanten ermöglicht werden, ihre Handelsgeschäfte mit E-Zigaretten ohne willkürliche Schikanen gegenüber den Konsumenten betreiben zu können.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.