1856/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neustart der Rüstungskontrolle in Europa

 

Europa steht vor dringenden sicherheitspolitischen Herausforderungen. Eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit in Europa ist nicht nur durch die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten gegeben. So hat etwa der andauernde Ukraine-Konflikt gezeigt, wie fragil auch die europäische Friedensarchitektur ist. Mit dem Wiederaufleben längst überwunden geglaubter Spannungen zwischen Ost und West droht Europa ein Rückfall in alte Konfliktmuster und damit einhergehend ein gefährlicher und kostspieliger Rüstungswettlauf.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken wird sich Österreich gemeinsam mit anderen Staaten für einen Neustart der Rüstungskontrolle in Europa einsetzen. Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeiner hat kürzlich konkrete Ideen präsentiert. Damit sollen Transparenz und wechselseitiges Vertrauen geschaffen und Risiken minimiert werden. Die Notwendigkeit Erfolge zu erzielen, ist in Anbetracht der Konfliktlage essentiell.

 

Der bisherige Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wurde 1990 zwischen den Mitgliedern der NATO und des Warschauer Paktes abgeschlossen. Gemeinsam mit dem Wiener Dokument über vertrauens- uns sicherheitsbildende Maßnahmen und dem Open Skies-Abkommen ermöglichte der KSE-Vertrag bis weit in die 2000er Jahre hinein ein hohes Maß an Abrüstung, gegenseitiger Kontrolle und Vertrauensbildung. Die Vertragspartner zerstörten auf Basis des KSE-Vertrages mehr als 60.000 schwere Waffensysteme, genehmigten gegenseitige Inspektionen und einigten sich zudem auf Obergrenzen für die Zahl an Geräten und Soldaten. Bislang ist es nicht gelungen, die Verträge an sicherheitspolitische Veränderungen nach dem Ende des Kalten Krieges anzupassen: Der Vertrag berücksichtigt weder das Ende des Warschauer Paktes, noch sind die heutigen NATO-Staaten Slowenien, Estland, Lettland und Litauen dem KSE-Vertrag nach ihrer Unabhängigkeit beigetreten. Außerdem deckt der KSE-Vertrag aufgrund militärtechnischer Weiterentwicklungen, wie etwa Drohnen und Cyber-Kriegsführung, heute nicht mehr alle kritischen Militärbereiche ab.

Eine 2004 versuchte Anpassung des KSE-Vertrages konnte wegen der Kontroverse über den Abzug russischer Militärs aus den Konfliktgebieten Moldaus und Georgiens nicht in Kraft getreten.

 

2007 setzte Russland die Anwendung des KSE-Vertrags durch ein einseitiges Moratorium aus. Die NATO-Staaten, Georgien und Moldau reagierten hierauf 2011 ihrerseits mit der Suspendierung des Abkommens gegenüber Russland. Die Ukraine

 

folgte diesem Beispiel 2015, nachdem sich Russland im selben Jahr auch aus dem politischen KSE-Gremium, der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurückgezogen hatte.

 

Ein funktionierendes Abkommen für die konventionelle Rüstungskontrolle in Europa ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur und damit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Europas. Initiativen, die zum Ziel haben, innerhalb der OSZE einen Dialog darüber zu beginnen, wie die europäische Rüstungskontrolle überarbeitet und modernisiert werden kann, sind daher ausdrücklich zu begrüßen und zu unterstützen. Zumal von einer Diskussion über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine neue gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur auch positive Impulse für die Lösung der Konflikte in der Ukraine und in Georgien ausgehen könnten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert,

 

-       einen Neustart der Rüstungskontrolle in Europa zu unterstützen und die bereits laufenden Bestrebungen innerhalb der OSZE, als auch auf EU- und bilateraler Ebene, sowie gegenüber Russland und den NATO-Staaten aktiv zu forcieren, um einen neuen wechselseitigen Rüstungswettlauf zu verhindern und zur Vertrauensbildung beizutragen.

 

-       diese Initiative während des österreichischen OSZE-Vorsitzes 2017 mit Engagement weiterzuführen;

 

-       sich innerhalb der OSZE, auf EU- und bilateraler Ebene und gegenüber Russland und den NATO-Staaten für die Erneuerung und Modernisierung des „Wiener Dokuments“ einzusetzen. Dieses enthält vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und wurde im Rahmen der konventionellen Rüstungskontrolle von allen OSZE-Staaten verabschiedet.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.