1860/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.10.2016
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EntschlieSSungsantrag

des e

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung eines Mindestlohns

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

„Wir wollen einen Mindestlohn von 1600 Euro brutto.“

ÖAAB-Obmann August Wöginger im Kurier

 

"Wer etwas leistet, soll etwas davon haben. Leistung muss sich wieder lohnen", sagte Wöginger, der die Einführung eines Mindestlohns von 1600 Euro brutto für volle Arbeit und einen deutlichen Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Sozialleistung forderte. "Wenn die Sozialpartner das nicht schaffen, muss man über eine gesetzliche Regelung nachdenken", sagte Wöginger.

ÖAAB-Obmann August Wöginger in den Oberösterreichischen Nachrichten

 

„Die ÖVP-Frauen pochen auf einen Mindestlohn von 1.600 Euro brutto und eine Senkung der Lohnsteuer.“

Dorothea Schittenhelm, Bundesleiterin der ÖVP-Frauen, zur APA

 

In der Debatte um eine gesetzliche Lohnuntergrenze haben sich erst kürzlich der Sozialsprecher der ÖVP sowie die Frauensprecherin der ÖVP in ihren Funktionen als Vorsitzende verschiedener ÖVP-Teilorganisationen für einen gesetzlichen Mindestlohn von € 1.600,- ausgesprochen. Diese Bruttolohnhöhe bewegt sich in jenem Bereich, der von der OECD, der EU, der ILO und damit etwa auch von der Statistik Austria als Niedriglohngrenze angesehen wird: Zwei Drittel des Medians der Bruttostundenlöhne. Unter diesem Niveau kann kaum von einem gerechten Arbeitseinkommen gesprochen werden.

 

In Österreich verdienen ca. 453.000 Menschen weniger als diesen Betrag, der im Jahr 2014 bei € 9,15 lag, inzwischen bei zumindest € 9,51 brutto in der Stunde liegt (siehe EU-SILC 2015 sowie Entwicklung des Tariflohnindex). Das aus dieser Niedriglohngrenze ergebende Monatseinkommen für Vollzeiterwerbstätigkeit liegt im Bereich, den ÖAAB-Obmann Wöginger und die Vorsitzende der ÖVP-Frauen Schittenhelm fordern.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von zumindest zwei Drittel des Brutto-Medianstundeneinkommens aller Vollzeitbeschäftigten verankert wird, der jährlich der Entwicklung des Tariflohnindex entsprechend aufgewertet wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.