1861/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.10.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Marcus Franz Kolleginnen und Kollegen
betreffend
„Lichtbilder für die E-Card“

Seit erstem Jänner 2016 gilt in allen Ambulanzen und Ordinationen eine gesetzliche Ausweispflicht in Bezug auf die Überprüfung von Personaldaten. Die E-Card muss mit Reisepass, Personalausweis, etc. abgeglichen werden. Die behandelnden Ärzte sind dabei oftmals wegen der anfallenden Bürokratie überfordert.

Laut Medienberichten wurde vom Gesundheitslandesrat der Steiermark, Mag. Draxler, ein Beschluss des steirischen Landtages an die Bundesregierung weitergeleitet, welcher die Ausstattung der E-Card mit einem Lichtbild vorsah. Wesentliches Merkmal des steirischen Beschlusses, war einem etwaigen Sozialmissbrauch vorzubeugen und zukünftig zu verhindern. Das Bundeskanzleramt wies diesen Beschluss mit einer negativen Stellungnahme ab. Als ablehnende Argumente wurden Seitens des Bundeskanzleramtes vorgebracht, dass

       durch eine Änderung der E-Card würden jährlich Mehrkosten von rund € 2,3 Mio. entstehen,

       eine zweifelsfreie Zuordnung der E-Card-Besitzer sei auch mit Foto nicht immer möglich,

       außerdem verändere sich das Aussehen von Menschen im Vergleich zu den Fotos

 

Diese Argumente können allerdings von den unterfertigten Abgeordneten nicht schlüssig nachvollzogen werden, da sich vor allem bei Führerscheinen, Pässen, Personalausweisen, Dienstausweisen, Diplomatenpässe, usw. das Aussehen der jeweiligen Inhaber regelmäßig verändert. Allerdings werden in diesem Zusammenhang von den zuständigen Stellen keine solchen Bedenken geäußert.

Laut Aussagen des ehemaligen Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. McDonald, wurden allein im Jahr 2014 mehr als 206.000 E-Cards als gestohlen oder verloren gemeldet. Der „Großteil“ der Karten wurde zwar sofort gesperrt, allerdings gab es dazu keine Zahlenangaben. Mit einer persönlichen  Zuordenbarkeit per Foto auf der E-Card, könnten Missbrauchsfälle sofort erkannt und abgestellt werden. Der Nutzen für den Sozialversicherungsträger würde anfallende Mehrkosten mehr als amortisieren.

Die durch das Sozialbetrugsgesetz 2015 (SBBG 2015) verpflichteten Ambulanzen und Ordinationen, müssen durch die Ausgabe von E-Cards auch an Asylwerber in Wien mit einem Mehraufkommen in der medizinischen Versorgung rechnen. Durch eine Ausstattung mit Lichtbild der ausgegebenen E-Cards, würde sich der Bürokratische Aufwand bei den betroffenen Versorgungseinrichtungen vereinfachen, was wiederum den Patienten zugutekommen würde.

Im Sinne einer Patienten- und Bürgerfreundlichkeit in der Verwaltung, könnte und sollte  durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger auf gespeicherte und gesicherte Datensätze/Fotodaten des BMI zugegriffen werden können. Mit einem koordinierten und übergreifenden Vorgehen (BMI/BMGF/BMASK) könnten datenschutzrechtliche Bedenken vorab ausgeräumt werden. Die Kosten für die Überprüfung von offiziellen Fotos und die Neuausgabe zB. an Kinder, würden wohl, nach Vorstellung des Hauptverbandes, die Versicherten tragen - ähnlich wie beim Personalausweis oder Pass.

Mit einer fächer- und ministerienübergreifenden Zusammenarbeit sollten sich die Kosten für einen Neuausgabe minimieren, sodass die tatsächlichen Kosten im Verhältnis 50/50 auf die Versicherten und den Hauptverband aufgeteilt werden könnten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung im speziellen das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten,

       die eine Umstellung für alle zukünftig neu ausgestellten E- Cards auf ein System mit Foto vorsieht,

       welche in diesem Zusammenhang einen interdisziplinärer Austausch und fächerübergreifende Zusammenarbeit der Bundesministerien (BMI/BMGF/BMASK) vorsieht, um erkennungsdienstliche Daten (gespeicherte und gesicherte Fotodaten) für die Verwendung für E-Cards abzugleichen und datenschutzrechtliche Bedenken ausräumen zu können,

       welche eine Kostenteilung für neu ausgestellte (Foto)E-Cards zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträger im Verhältnis 50/50 vorsieht“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.