1862/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.10.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Organisatorische Neuausrichtung der Bankenaufsicht“

 

 

Die Kompetenzen der Bankenaufsicht sind derzeit auf die österreichische Nationalbank (OeNB), die Finanzmarktaufsicht (FMA) und (für Geldinstitute mit einer Bilanzsumme von mehr als EUR 30 Mrd) im Rahmen des europäischen Bankaufsichtsmechanismus auf die Europäische Zentralbank (EZB) aufgeteilt.

Im dualen, innerstaatlichen Aufsichtsprozess trägt die OeNB Verantwortung für die Bereiche Meldewesen, Analyse und Prüfung. Die Behördenfunktion und die internationale Zusammenarbeit liegen bei der FMA.

Das höchst komplexe, innerstaatliche Aufsichtssystem erfordert einen hohen zeitlichen und kostenmäßigen Aufwand. Koordinierungsprozesse sowie interorganisationaler Informations- und Datenaustausch (zB Informationspflicht der OeNB an FMA hinsichtlich Finanzmarktstabilität und Systemrisiko) zwischen OeNB und FMA binden erhebliche Ressourcen.

Die wirtschaftlichen Krisen zahlreicher österreichischer Banken (zB Hypo Alpe Adria, ÖVAG, Kommunalkredit) ab dem Jahr 2008 konnten mit diesem dualen Bankaufsichtssystem weder verhindert noch abgemildert werden. Das Aufsichtssystem versagte insbesondere auch bei jenen Banken (zB bei der Hypo Alpe Adria), die unabhängig vom Auftreten und den Auswirkungen der globalen Finanz(-Vertrauens)Krise in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind.

Ein weiteres Element der österreichischen Bankenaufsicht sind Staatskommissäre. Diesen, vom Bundesministerium für Finanzen bestellten und für die FMA tätigen Bankaufsichtsorganen, kommt in Hauptversammlungen, Generalversammlungen und sonstigen Mitgliederversammlungen, den Sitzungen des Aufsichtsrates, der Prüfungsausschüsse sowie Sitzungen von entscheidungsbefugten Ausschüssen des Aufsichtsrates eine Teilnahmeberechtigung und ein Einsichtsrecht in Dokumente zu.

Die geringe Vergütung für die Staatskommissäre und die Tätigkeit de facto außerhalb der Arbeitszeit der hauptberuflichen Erwerbstätigkeit ausüben zu müssen, ist für eine lückenlose und umfassende Kontrolltätigkeit hinderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher

-       eine Entflechtung des gesamten innerstaatlichen Bankaufsichtsprozesses beinhaltet und die Bankenaufsicht vollständig auf eine einzige Organisation (entweder OeNB oder FMA) übertragen wird, und

-       die Befugnisse der Staatskommissäre ausweitet, um eine echte Kontrolle zu ermöglichen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.