1866/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 13.10.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Pensionsanpassung 2017 um 1,3 Prozent, eine Ausgleichszulagenanpassung, die Abschaffung der Ruhensbestimmungen für ASVG-Versicherte sowie die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.

 

SPÖ&ÖVP-Seniorenvertreter haben medial für 2017 eine Reihe von budgetrelevante Forderungen an die österreichische Bundesregierung gestellt:

Im Gegensatz zu der um 0,8 Prozent gestiegenen Inflation sei der Mikro-Warenkorb mit den täglichen Einkäufen um 1,3 Prozent teurer geworden, betonen Korosec und Blecha.

06.10.2016 | 12:05 |   (DiePresse.com)

Der Seniorenrat fordert statt der gesetzlich vorgesehenen Pensionsanpassung um 0,8 Prozent nun 1,3 Prozent. Die beiden Präsidenten Ingrid Korosec (ÖVP) und Karl Blecha (SPÖ) begründeten das am Donnerstag damit, dass im Gegensatz zu der um 0,8 Prozent gestiegenen Inflation der für die Senioren wichtige Mikro-Warenkorb mit den täglichen Einkäufen um 1,3 Prozent teurer geworden sei. Bundeskanzler Christian Kern, Sozialminister Alois Stöger (beide SPÖ) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hätten in Gesprächen schon Verständnis gezeigt, berichteten Blecha und Korosec. Sie fordern nun aber von Schelling in den nächsten Tagen einen konkreten Vorschlag und dann "vertiefte Verhandlungen". Noch im Oktober wünschen sie sich eine Einigung, weil noch heuer ein Beschluss im Parlament folgen müsse.

"0,8 Prozent mickrig"

Für Blecha sind die gesetzlichen 0,8 Prozent jedenfalls "ein mickriger Prozentsatz, den wir nicht akzeptieren können". Korosec erläuterte, dass man über Modelle, wie die 1,3 Prozent erreicht werden, reden könne, nicht jedoch über das Ausmaß. Die Mehrkosten wurden mit 200 bis 220 Millionen Euro beziffert, sowohl für die 1,3 Prozent als auch für die ursprünglich von Blecha geforderte Einmalzahlung von 100 Euro. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass die Einmalzahlung nur für 2017 Mehrkosten verursachen würde, während eine prozentuelle Erhöhung auch für die folgenden Budgets wirksam wäre, weil die folgenden Pensionserhöhungen darauf aufbauen.

Weitere Forderungen hat der Seniorenrat aber auch beim von der Regierung geplanten Pensionspaket. Vorgesehen ist, dass die Ausgleichszulage für Alleinstehende nach 30 echten Beitragsjahren auf 1000 Euro angehoben wird. Korosec und Blecha fordern nun aber, dass auch der Richtsatz für Ehepaare entsprechend erhöht wird, wenn bei einem der beiden Ehegatten 30 echte Betragsjahre vorliegen. In Verhandlungen sind die Seniorenvertreter zudem über ihre Forderung, die Steuergutschrift von 110 Euro ab 2017 auch für die rund 215.000 Ausgleichszulagen-Bezieher wirksam zu machen. Deren Ausschluss sei "eklatant europarechtswidrig" und "diskriminierend", weil vor allem Frauen davon betroffen seien, so Korosec.

Abschaffung der Ruhensbestimmungen gefordert

Weiters fordert der Seniorenrat die Abschaffung der Ruhensbestimmungen. Im Gegensatz zu den Beamten wird den ASVG-Versicherten in Frühpension die Pension gestrichen, wenn sie mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 415 Euro dazuverdienen. Korose fordert nun, zumindest diesem Betrag auf die Höhe der Ausgleichszulage von derzeit 838 Euro anzuheben und bei einem Nebenverdienst darüber hinaus, die Pension aliquot zu kürzen.

Für das Pflegegeld verlangen die Seniorenvertreter eine jährliche Valorisierung. Diese solle an die Pensionsanpassung gekoppelt werden. Darüber hinaus streben sie an, den derzeit bis 2018 befristeten Pflegefonds ins Dauerrecht zu übernehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat  wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle zuzuleiten, die eine Pensionsanpassung 2017 um 1,3 Prozent, eine Ausgleichszulage für Alleinstehende nach 30 echten Beitragsjahren; eine entsprechende Erhöhung des Richtsatzes für Ehepaare bei der Ausgleichszulage, wenn bei einem der beiden Ehegatten 30 echte Beitragsjahre vorliegen; die Abschaffung der Ruhensbestimmungen und eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes vorsieht.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit, und Soziales zuzuweisen.